Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

des 
Muster 2083. 
(Ausführungsbestimmungen 8 161) 
überwachungsliste 
amts zu 
über 
diejenigen Personen, Firmen, Gefellschaften, Vereine, welche für die Entrichtung der Abgabe 
von 
Geldumsätzen nach Tarifnummer 10 des Reichsstempelgesetzes in Betracht kommen. 
Dieses Buch enthält .... Blätter, welene 
von einer mit dem Siegel das DUnferzeichneten be- 
legten Sehnur durcheogen send. Geführt von 
, den — 19 Game) 
(Dienststellung) 
(Name) 
(Dienststellung . . .... 
Auleitung. 
1. 
—RT 
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Betriebe mit gleichem Geschäftsjahr sind je in einer besonderen Abteilung zusammenzufassen. Die Liste ist fort- 
laufend zu führen und verbleibt bei der Steuerstelle. 
Für jeden Steuerpflichtigen ist ein Konto anzulegen, und ein auf eine Reihe von Jahren ausreichender Raum freizulassen. 
Bei Geschäften, für welche eine Verpflichtung zur Leistung von Abschlagszahlungen nicht besteht, bleiben die Spalten 
2 bis 4 und 7, 8 unausgefüllt. 
Erlischt ein Konto, so ist es mit roter Tinte kreuzweise zu durchstreichen und Zeitpunkt und Grund der Löschung in 
der Bemerkungsspalte zu vermerken. Der Löschungsvermerk ist zu unterschreiben. 
Im Falle des § 164 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen wird Spalte 2 erst nach der wirklich erfolgten Entrichtung 
der Teilzahlung ausgefüllt. 
Die Berwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher mit fort- 
laufenden Blattzahlen handelt.
	        
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