— 389 —
Direktiobezirk Muster 5.
Hauptamtsbezirk (X#. 8 28)
Rechnungsjahr 19
Erzeugung, Absatz und Einfuhr von Schaumwein.
—
10
*
—
x
E
Anleitung zum Gebrauche.
. Die von den Hauptämtern bio zum 15. Mai vorzulegende Nachweisung ist doppelt auszustellen; sie hat den ganzen
Hauptamtobezirk zu umfassen und die Schaumweinfabriken eingeln nachzuweisen
4. Die von den Direktivbehörden mit je einer Ausfertigung der hauptamtlichen Nachweisungen bis zum 1. Juni ein-
zusendende Hauptnachweisung hat den ganzen Direktiobezirk zu umfassen und die Ergebnisse aus den Nachweisungen
der Hauptämter in je einer Summe anzugeben. Für die Haupmachweisung ist daher der Vordruck i in der Spalte 2
zu ändern in „Zahl der Schaumweinfabriken“.
Schaumwein aus Fruchtwein ohne Zusatz von Traubenwein (a) und anderer Schaumwein (d) sind je auf besonderer
Linie nachzuweisen.
. Zu entnehmen sind die Angaben für die Spalten 3, 5 bis 12 den Lagerbüchern der Schaumweinfabriken, die An-
gaben für die Spalte 13 den Anmeldungen zur Zurücknahme versteuerten Schaumweins in den Fabrikbetrieb, die
Angaben für die Spalten 14, 15 den Nachweisungen über versteuerten Schaumwein, für den Steuervergütung in
Anspruch genommen wird. Die Augaben für die Spalte 4 sind nötigenfalls von dem Schaumweinhersteller zu
fordern. Insoweit die in Spalte 5 unten zu machenden Angaben über den aus dem Zollausland eingeführten und
versteuerten Schaumwein nicht mit genügender Sicherheit aus dem Steuerzeichenbuch enmommen werden können,
hahen, die Zollftellen Anschreibungen über die eingeführten Mengen nach Zahl und Größe der Umschließungen
zu
I der Spalte 3 sind die nach dem Lagerbuch in Zugang gebrachten Mengen (Spalte 3 der Abteilung 1)
und in der Spalte 6 die nach dem Lagerbuche zur zesuhr banesemten Mengen (Spalten 3 bis 5 der Abteilung 3)
anzugeben, beide Mengen jedoch abgüglich des nach § 21 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen in die Lagerräume
für fen unverstenerten Schaumwein zurückgebrachten Strrnen ,
der vierten Seite sind in der Spalte a die Eimahmen nach den Eimahmebüchern (einschließlich der
Kacherdhen en und abzüglich der Erstattungen für unrichtige Erhebungen usw.), in der Spalte b die im Laufe des
Nechemihfah# wirklich gezahlten Beträge der Vergütung anzugeben in UÜbereinstimmung mit der einsm oresiege
.Doppelflaschen sind stets als 2 ganze Flaschen anzusetzen; kleinere Umschließungen als achtel Flaschen zählen als
achtel Flaschen.
i den Zusammenrechnungen zu den Spalten 3 bis 9 und bei Ausfüllung der Spalten 11 bis 15 sind
halbe, viertel und achtel Flaschen nach dem Steuerwert in ganze Flaschen umzurechnen; überschießende Teile einer
ganzen Flasche sind dabei außer Betracht zu lassen.
4m In der Spalte 16 ist gegebenenfalls insbesondere die Zahl der im Laufe des Jahres fertiggestellten oder aus dem
Zollausland eingeführten Doppelflaschen Schaumwein anzugeben
. In der Hauptnachweisung sind die für die einzelnen Spalten ermittelten Summen den für das Vorjahr nach-
x-
gewiesenen Summen gegenüberzustellen und die Mehr= oder Minderbeträge ersichtlich zu machen