Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Muster 1. 
(Ausführungsbestimmungen § 4) 
Besttzsteueramt 
Nr. 
Sicherheitsbescheid. 
Auf Grund des Gesetzes gegen die Steuerflucht vom 26. Juli 1918 Qeichs-Gesetzbl. 
S. 951) wird im Hinblick auf die bevorstehende Aufgabe Ihres dauernden Aufenthalts 
im Inland die Sicherheit auf hiermit festgesetzt. 
Die Sicherheit ist in folgender Weise berechnet worden: 
Das Vermögen beträgt nach Ihrer Angabe . M. Die Feststellung 
weicht von Ihren Angaben wie folgt ab: 
Das sicherheitspflichtige Vermögen beträgt also A, davon 20 v. H. — 
M. 
Sie haben die Sicherheit vor der Aufgabe Ihres dauernden Aufenthalts im Inland bei 
der zu leisten. 
Sie werden aufgefordert, alsbald zu erklären, in welcher Weise Sie Sicherheit leisten wollen. 
Gegen diesen Bescheid itd.l binnen 
beginnend er mit dem Tage der Zustellung, zulässig. 
D qt.........·............................... anzubringen 
Einen Monat nach Zustellung tritt der Bescheid außer Kraft, wenn Sie bis dahin Ihren 
dauernden Aufenthalt im Inland nicht aufgegeben haben. Wollen Sie nach Ablauf dieser Frist den 
Aufenthalt im Inland aufgeben, so haben Sie einen neuen Bescheid herbeizuführen. 
Für die Art der Sicherheit gelten insbesondere folgende Paragraphen der Ausführungs- 
bestimmungen zum Gesetz gegen die Steuerflucht (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1918, S. 403 ff.). 
§ 9. Die Sicherheit kann nach Wahl des Steuerpflichtigen geleistet werden durch 
1. Hinterlegung von Geld, 
2. Hinterlegung von Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Bundesstaats, 
3. Hinterlegung von Schuldverschreibungen der deutschen Schutzgebietsanleihen, 
4. Hinterlegung von Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Reiche oder einem 
Bundesstaate gewährleistet ist, 
ss
	        
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