Muster 1.
(Ausführungsbestimmungen § 4)
Besttzsteueramt
Nr.
Sicherheitsbescheid.
Auf Grund des Gesetzes gegen die Steuerflucht vom 26. Juli 1918 Qeichs-Gesetzbl.
S. 951) wird im Hinblick auf die bevorstehende Aufgabe Ihres dauernden Aufenthalts
im Inland die Sicherheit auf hiermit festgesetzt.
Die Sicherheit ist in folgender Weise berechnet worden:
Das Vermögen beträgt nach Ihrer Angabe . M. Die Feststellung
weicht von Ihren Angaben wie folgt ab:
Das sicherheitspflichtige Vermögen beträgt also A, davon 20 v. H. —
M.
Sie haben die Sicherheit vor der Aufgabe Ihres dauernden Aufenthalts im Inland bei
der zu leisten.
Sie werden aufgefordert, alsbald zu erklären, in welcher Weise Sie Sicherheit leisten wollen.
Gegen diesen Bescheid itd.l binnen
beginnend er mit dem Tage der Zustellung, zulässig.
D qt.........·............................... anzubringen
Einen Monat nach Zustellung tritt der Bescheid außer Kraft, wenn Sie bis dahin Ihren
dauernden Aufenthalt im Inland nicht aufgegeben haben. Wollen Sie nach Ablauf dieser Frist den
Aufenthalt im Inland aufgeben, so haben Sie einen neuen Bescheid herbeizuführen.
Für die Art der Sicherheit gelten insbesondere folgende Paragraphen der Ausführungs-
bestimmungen zum Gesetz gegen die Steuerflucht (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1918, S. 403 ff.).
§ 9. Die Sicherheit kann nach Wahl des Steuerpflichtigen geleistet werden durch
1. Hinterlegung von Geld,
2. Hinterlegung von Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Bundesstaats,
3. Hinterlegung von Schuldverschreibungen der deutschen Schutzgebietsanleihen,
4. Hinterlegung von Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Reiche oder einem
Bundesstaate gewährleistet ist,
ss