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2. Ausführung der Untersuchung.
a) Bei Speiseessig. In ein Erlenmeyersches Kölbchen von etwa 200 cem Inhalt
werden mittels einer Pipette 10 cem der Probe gegeben, mit etwa der dreifachen Menge
destillierten Wassers verdünnt und mit einigen Tropfen weingeistiger Phenolphtaleinlösung
versetzt. Alsdann wird aus einer in Zehntel-Kubikzentimeter geteilten Bürette die Normal-
lauge in kleinen Mengen allmählich, unter Umschwenken nach jedem Zusatze, hinzugegeben, bis
die auftretende rote Färbung, die anfangs beim Schütteln immer wieder verschwindet, bestehen
bleibt. Ist die Probe so stark gefärbt, daß nicht deutlich erkannt werden kann, ob die rote
Färbung auftritt, so ist nach jedem Zusatz von Normallauge durch Aufbringen eines Tröpfschens
der Flüssigkeit mittels eines dünnen Glasstabs auf empfindliches rotes Lackmuspapier zu
prüfen, ob alle Essigsäure gebunden ist. Ist dies der Fall, so tritt auf dem Papier ein blauer
Fleck auf. Je 1 ccm wahrer Normallauge entspricht 6 g Essigsäure in 17 der Probe. Sind
daher zum Absättigen mehr als 25 cem wahrer Normallauge erforderlich, so enthält die Probe
mehr als 150 g Essigsäure in 1 7.
b) Bei stichigem Weine. 50 cem der Probe werden in einen Rundkolben von etwa
200 cem Inhalt gebracht, der Kolben wird durch einen doppelt durchbohrten Gummistöpsel
verschlossen, durch dessen eine Bohrung ein bis auf den Boden reichendes Glasrohr mit aus-
gezogener Spitze von 1 mm Weite dampfdicht eingeführt ist. Das Rohr ist außen umgebogen
und mit einer Vorrichtung zum Entwickeln von Wasserdampf (z. B. einem Glaskolben mit
Sicherheits- und Entwicklungsrohr) verbunden. Die andere Bohrung trägt einen Destillations-
aufsatz mit Kugel, welcher zu einem absteigenden Kühler führt. Als Vorlage dient eine
Flasche von etwa 300 ccm Raumgehalt, welche für eine Befüllung bis 200 cem eine Marke
trägt. Die flüchtigen Säuren werden mit Wasserdampf übergetrieben, indem ein lebhafter
Strom von Wasserdampf durch die Probe geleitet wird, während der Rundkolben durch eine
besondere Flamme in der Weise erhitzt wird, daß sein Inhalt möglichst bald auf etwa 25 cem
eingeengt wird und daß er demnächst seinem Raumgehalt nach möglichst unverändert bleibt.
Das Abtreiben wird unterbrochen, wenn 200 cem übergegangen sind. Das Abtriebserzeugnis
wird mit Phenolphtaleinlösung versetzt und, wie unter a angegeben, titriert. Je 1 cem wahrer
Normallauge entspricht hierbei 1,2 g Essigsäure in 17 der Probe. Sind daher 25 cem wahrer
Normallauge verbraucht worden, so enthält die Probe 30 g Essigsäure im Liter.
II. Ermittlung des Gehalts an Extrakt.
Die Ermittlung geschieht durch Abdampfen der flüchtigen Bestandteile und Wägen des
Trockenrückstandes. Sie ist nur bei Speiseessig vorzunehmen.
Auf einer Wage, die einen Gewichtsunterschied von O,005 g noch deutlich anzeigt, wird
eine dünne flache Schale von etwa 150 cem Inhalt nebst einem Glasstabe gewogen. In der
Schale werden 100 cem der Probe, dic mittels einer Pipette abgemessen werden, auf einem
siedenden Wasserbad abgedampft. Hinterbleibt hierbei kein Rückstand, so ist die Probe frei
von Extrakt. Hinterbleibt ein sirupartiger Rückstand, so wird er mit Hilfe des Glasstabs,
der aus der Schale nicht entfernt werden darf, öfters durchgerührt und noch so lange weiter-
erwärmt, bis eine Gewichtsabnahme nicht mehr stattfindet. Die Schale muß bei der Wägung
außen trocken und erkaltet sein.
1. Beträgt die Gewichtszunahme mehr als 0,6g, so enthält die Probe unter Berück-
sichtigung der im Trockenrückstand eingeschlossenen Flüssigkeitsanteile mehr als 3 g Extrakt in 11.
2. Beträgt die Gewichtszunahme nicht mehr als 0.38, so enthält die Probe nicht
mehr als 3 g Extrakt in 11. ·
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der Rückstand vorsichtig mit destilliertem Wasser versetzt und durch Umrühren mit dem Glasstab
in Lösung gebracht. Die Lösung wird wieder bis zur Sirupdicke eingedampft. Das Auflösen
in Wasser und das Eindampfen wird noch zweimal wiederholt. Der zuletzt hinterbleibende
Rückstand wird unter öfterem Umrühren bis zur Trockne verdampft. Alsdann wird die außen