Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

L 
Anlage. 
(Ausführungsbestimmungen 9 6.) 
Anleitung zur Ermittlung des Gehaltes an titrierbarer Säure in Limonaden und 
anderen künstlich bereiteten Getränken, sowie in konzentrierten Kunstlimonaden 
und Grundstoffen zu solchen, berechnet als Weinsäure. 
Die Proben sind zunächst auf Zimmerwärme zu bringen. 
Erforderliche Lösungen. 
Die Ermittlung geschieht durch Absättigen mit Normalnatronlauge oder Normalkalilauge, 
deren Wirkungswert (die Anzahl Kubikzentimeter, die zum Absättigen von 1 cem Normalschwefelsäure 
verbraucht werden,) unter allen Umständen vor jeder Verwendung festgestellt werden muß, sofern 
seit der letzten Prüfung des Wirkungswerts 8 oder mehr Tage verflossen sind. Die Prüfung und die 
Umrechnung auf die Anzahl Kubikzentimeter wahrer Normallange geschieht nach gehörigem Umschütteln 
der Lauge und der Säure in den Vorratsflaschen gemäß der im Anhang zur Anleitung für die Zoll- 
abfertigung unter „Normalalkalilauge“ gegebenen Vorschrift unter Verwendung von 10 coem der Lauge. 
Ausführung der Untersuchung. 
1. Ermittlung des Säuregehaltes in Limonaden und anderen künstlich 
bereiteten Getränken. 
In ein Erlenmeyer'sches Kölbchen von 100—500 cem Inhalt wird der Inhalt eines bis zur 
Marke mit der Probe befüllten geeichten Meßkölbchens von 250 cem Inhalt unter Nachspülen mit 
wenig Wasser entleert. Ist die Probe anders als rot und nur schwach gefärbt, so wird die Flüssigkeit 
mit einigen Tropfen weingeistiger Phenolphtaleinlösung versetzt. Alsdann wird aus einer in ½16 cem 
geteilten Bürette die Normallauge in kleinen Mengen allmählich, unter Umschwenken nach jedem Zusatz, 
hinzugegeben, bis die auftretende rote Färbung, die anfangs beim Schütteln immer wieder verschwindet, 
bestehen bleibt. Ist die Probe rot oder so stark gefärbt, daß nicht deutlich erkannt werden kann, ob 
die rote Färbung auftritt, so ist nach jedem Zusatz von Normallauge durch Aufbringen eines Tröpschens 
der Flüssigkeit mittels eines dünnen Glasstabs auf empfindliches rotes Lackmuspapier zu prüfen, ob 
alle Säure gebunden ist. Ist dies der Fall, so tritt auf dem Papier ein blauer Fleck auf. Je 1 cem 
wahrer Normallauge entspricht 0,3g# Weinsäure im Liter. Sind daher zum Absättigen der Probe mehr 
als 6,7 cem wahrer Normallauge erforderlich, so enthält die Probe mehr als 2g Weinsäure in 1 Liter. 
2. In konzentrierten Kunstlimonaden und Grundstoffen. 
Es wird wie unter 1 verfahren, jedoch werden hier 50 cem der Probe mit Hilfe einer Pipette 
abgemessen. Je 1 ccm wahrer Normallauge entspricht alsdann 1,58g Weinsäure im Liter der Probe. 
Sind daher zum Absättigen der Probe mehr als 13,3 cem erforderlich, so enthält die Probe mehr als 
20 g Weinsäure im Liter.
	        
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