Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

— 735 — 
Muster 29. 
(Ausführungsbestimmungen §5 154 
Erie 1 Abs. 1, § 160) 
Seite 1. 
  
  
Steuerkarte 
gültig für Aufenthaltstage im Inlande während der Zeit 
vom 109 bis zum — 19 
ausgestellt für 
imdem nachstehend beschriebenen Kraftfahrzeuge: 
(Art des Pahrreugs, Kraftquelle) 
(GBesondere Kennzeichen: Herstellungsürma und Pabriknummer, Pferdekrilte, Elgengewicht) 
Diese Steuerkarte ist bei der Benutzung des Pahrzeugs auf öffentlichen Weren und Plätren 
Zur Beachtun stets mitzufähren und den Zoll- und Stenerbeamten sowie den Pollzeibeamten auf Verlangen 
8: vorzuzelgen. Sle muß bel jedem Grenzũbertritte zur t Bercheleizues des Bin- oder Ausgangs 
dem Orenzzollamte-vorgelegt werden. 
(Seite 2.) 
  
Für das vorseitig beschriebene Kraftlahrzeug ist auf die Güllgkeitsdauer dleser Kar 
Reichsstempelabgabe mit M — mn Buchstaben: Mark 
9 und die Gebühr für die Zutellung des pollzellichen Kennzelchens mit M— 
SEü Bochstaben: Mark entrichtet worden. 
2.3 Diese Steuerkarte tritt an Stelle der Steuerkarte Nr. der Bezirksliste 
Sde in 
"B mit Gültigkeitsdauer für Aufenthaltstage. 
7 Unter Anrechnung der für letztere Karte entrichteten Beträge sind . v#— 
Gin Buchstaben: Mark — Reichsstempelabgabe und M — 
3 Iin Buchstaben: Mark — Gebühr für das polizelliche Kennzeichen 
nacherhoben worden. 
„den 19. 
Nr..... der Bezirksliste. Amts. 
stempel. (Steuerstelle) 
Nr. „Les Einnabmebuchs. 
. ,« (Uotekschkiftea)................ . 
108
	        
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