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Muster 29.
(Ausführungsbestimmungen §5 154
Erie 1 Abs. 1, § 160)
Seite 1.
Steuerkarte
gültig für Aufenthaltstage im Inlande während der Zeit
vom 109 bis zum — 19
ausgestellt für
imdem nachstehend beschriebenen Kraftfahrzeuge:
(Art des Pahrreugs, Kraftquelle)
(GBesondere Kennzeichen: Herstellungsürma und Pabriknummer, Pferdekrilte, Elgengewicht)
Diese Steuerkarte ist bei der Benutzung des Pahrzeugs auf öffentlichen Weren und Plätren
Zur Beachtun stets mitzufähren und den Zoll- und Stenerbeamten sowie den Pollzeibeamten auf Verlangen
8: vorzuzelgen. Sle muß bel jedem Grenzũbertritte zur t Bercheleizues des Bin- oder Ausgangs
dem Orenzzollamte-vorgelegt werden.
(Seite 2.)
Für das vorseitig beschriebene Kraftlahrzeug ist auf die Güllgkeitsdauer dleser Kar
Reichsstempelabgabe mit M — mn Buchstaben: Mark
9 und die Gebühr für die Zutellung des pollzellichen Kennzelchens mit M—
SEü Bochstaben: Mark entrichtet worden.
2.3 Diese Steuerkarte tritt an Stelle der Steuerkarte Nr. der Bezirksliste
Sde in
"B mit Gültigkeitsdauer für Aufenthaltstage.
7 Unter Anrechnung der für letztere Karte entrichteten Beträge sind . v#—
Gin Buchstaben: Mark — Reichsstempelabgabe und M —
3 Iin Buchstaben: Mark — Gebühr für das polizelliche Kennzeichen
nacherhoben worden.
„den 19.
Nr..... der Bezirksliste. Amts.
stempel. (Steuerstelle)
Nr. „Les Einnabmebuchs.
. ,« (Uotekschkiftea)................ .
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