Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Die sonstige Beschaffenheit und Form des Geräts ist folgende: 
Das Gefäß hatte bei der Vermessung folgende Stellung: 
914 
Bemerkung. Von den Vermessungsbeamten ist hier 
eine Handzeichnung des Gefäßes zu entwerfen und 
dessen Lage durch Angabe der Eutfernungen seines 
Randes vom Fußboden oder sonstwie müglichst 
Ob und nach welcher Seite 
genau zu bestimmen. 
das Gefäß Neigung hat, 
ist anzugeben. 
Weicht 
es von der wagerechten Stellung ab, so ist der 
höchst- und der niedrigstgelegene Punkt seines Randes 
zu bezeichnen. 
Hierauf wurde zur trockenen Vermessung geschritten, wobei sich folgendes ergab: 
1. der größte obere Durchmesser im Lichten beträgt: 
. 
.- 
v 
r□ 
ie 
S 
EELIIEIIE 
für Gefäße, deren Seitenwände gerade Flächen bilden: 
die obere Länge an der einen Seite im Lichten beträgt: 
% a 
2 
10. 
Nach den amtlichen Tafeln ergibt sich hieraus ein Raumgehalt von 
in Worten: 
An den 
deutlich 
kleinste "c 
größte untere "c 
kleinste O 
äuhere Umsang des Gefäßes oben beträct: 
unten 
innere Höhe in der Mitte beträgt: 
an den Seitenwänden beträgt: 
äußere ·- 
- - --andere11-- 
untere .. einen 
"b - -anderen- 
obere Breite- einen 
.- 
- ---andercn-- 
uttteresiseinenss 
- --·andercn-- 
größte innere Höhe an den Seitenwänden 
kleinste -- 
Stellen des Randes, 
* 
mittlerer 
Durchmesser: 
em 
mittlere Höhe: 
ce m 
mittlere 
Länge: 
em 
mittlere 
Breite: 
mittlere Hohe 
Litern, 
wo die Höhen gemessen waren, wurde der Steuerstempel 
Sodann wurde zur nassen Vermessung geschritten und dabei Wasser von nicht über 15° C 
(12% BR) benutzt.
	        
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