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-)Bermessungvonuntenuachoben«).
Einegeeichte..... wurde wagerecht gestellt und
mit Wasser bis zum Uberlaufen gefüllt. Das Wasser wurde dann ohne Verlust in das Gefäß gegossen
und unter Wiederholung dieses Verfahrens, zuletzt mit Hinzugießen einzelner Liter, festgestellt, daß der
Wasserstand, bei Punkt der Handzeichnung mit einem geeichten Zentimeterstabe gemessen,
betrug nach Eingießen
von 7 mm von 7 mm
Die Vermessung wurde bis zum Uberlaufen des Gefäßes fortgesetzt. Sein Gesamtinhalt
beträgt hiernach Liter, in Worteu:
b) Bermessung von oben nach unten.
Das Gefäß wurde so weit mit Wasser befüllt, daß dieses am niedrigsten Punkte des Randes
überlief. Die Höhe des Wasserstandes an diesem, in der Handzeichnung mit be-
zeichneten Punkte betrug nach dem geeichten Zentimeterstabe Millimeter. Dann wurde
in ein Hilfsgefäß, dessen Inhalt vorher mit der geeichten zu Liter
ermittelt worden war, das Wasser aus dem zu vermessenden Gefäß abgelassen. Bei Wiederholung
dieses Verfahrens, zuletzt unter Benutzung des Litermaßes, ergab sich, daß,
stets bei Punkt gemessen, Das Gefäß enthält also bei einer Befüllung
von bis mm 7 bis mm 7
abgelassen waren. in Worten:
Diese Verhandlung ist während der Vermessung fortlaufend in zwei gleichen Ausfertigungen
aufgestellt worden, deren eine nach Prüfung durch das Hauptamt dem Brauer übergeben werden
wird. Er hat den ermittelten Rauminhalt von . Liter nebst der Nummer auf dem
Gefäße spätestens binnen Tagen nach Empfang der Verhandlung vorschriftsmäßig verzeichnen
zu lassen und die Verhandlung zum Belegheft der Brauerei zu nehmen.
*) Auf nassem Wege wird entweder von unten nach oben oder, unter Bennpung des folgenden Vordrucks b.
von oben nach unten vermessen. «