Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

fiir Rrauerei 
Die zugewiesene Jahresmenge beträgt: 
Darauf sind bis zum Schluse des Vormonats 
angerechnet. 
Hierzu treten: 
Versteuerte Biernenge im abgelaufenen Monat 
Steuerfreier Haustrunk- - 
936 
  
  
Es kommen mithin auf die zugewiesene Jahres- 
menge insgesamt (Summe B) in Anrechnung 
4. B. · 
75000 5000. 10000 nl 
10% 4000 9370 - 
........... W.40 W - 
UM 1840 10000. EV 
Anmerkung: 20 M Haustrunk der Brauerei C sind nach Erschöpfuug der Jahresmenge 
steuer/rei abgelassen. 
Sie werden hiermit aufgefordert, den vorstehend berechneten Steuer- 
betrag mit 
Mark bis zum 7n 
an die unterzeichnete Hebestelle einzuzahlen und die vorstehend berechneten, 
mit „Summe A“ 
einzutragen. 
An 
in 
, den 
(Stempel) 
und „Summe B“ bezeichneten Biermengen in den 
Spalten 8 und 21 des Biersteuerbuchs für den Monat
	        
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