Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

5939 — 
Steuerhebestelle: N#-//47 Muster 15. 
(Aues. Best. & 84) 
Anmeldung 
(Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen) 
des (Stand, Vor- und zuname) Besttzers Karl S#chiel 
in (Wohnort) Langeynoisch 
(Straße und Hauenummern XAy. 14. 
In meinem Hauehalt und lediglich für meinen Hausbedarf werden jährlich etwa mal 
und zwar Pfgsten, zu . Iohauni und Zmal i der Erniereit —, jedesmal ungefähr 200 Liter 
Haustrunkbier hergestellt. Ich gebrauche zu jedem Gebräu etwa 
72 Kilogramm (7r/8///(-Malz, 
5 gemahlenen Zucker, 
7 - Zuckerfarbstoff, 
½ - Hopfen, 
8 getroeknete Wachholderbeeren. 
4 - Äpfdsclmtm 
sowie etwas Gewürz und die nötige obergärige Hefe. Ich beanspruche die Ermäßigung der Biersteuer 
auf 2 Mark für 1 Hektoliter Bier und beantrage die Abfindung der Stener erstmalig für das Rech- 
nungsjahr 1970 und nach dessen Ablauf für noch weitere vier Rechnungsjahre. 
Ich handele nicht mit Bier. 
Langerivisel. den 10. Iuli 1979. 
(Unterschrift) Karl Schule, 
Besitzer. 
Auleitung zum Gebrauch. 
1. Anspruch auf Ermäßigung der Biersteuer auf 3 Mark für das Hektoliter Bier haben Personen, die obergäriges 
Bier nur für ihren Hauebedarf in einer Menge von nicht mehr als 20 Hektoliter in einem Rechnungsjahre her- 
stellen. Es ist verboten, Bier, das zum ermäßigten Satze versteuert worden ist, an nicht zum Haushalt gehörige 
Personen gegen Entgelt abzugeben. Bierverkäufer haben auf die Ermäßigung keinen Anspruch. 
2. Obergärig ist Bier, zu dessen Bereitung obergärige Hese — Pre#hefe, Backhefse, Hefe aus Brennereien oder ober- 
gärigen Brauereien — bennutzt worden ist. 
Fortsetzung siehe Seite 942.)
	        
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