Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

 

Feie  des  #Wzder
Regierungs=  Bekannt-#
  n  b  alt  Brech  machung
Rekrutirung  des  Großherzoglichen  Militärs.  Diesf.  Verordnung  125—128  —
Rohrführer  bei  den  Wasserzubringern;  deren  Löhnung  74.—
Sachwalter.  Gesetz  über  die  Gebühren  derselben  vom  29.  Oktobertz212—234  III.
nebst  Taxe  ossooooioosspsssoists··isos«--s-.passe-s  460  a.  E.  —
Sallmannshausen.  Abtretung  der  über  einen  Theil-  des  Ortes
Sallmannshausen  von  dem  Justiz-Amte  Gerstungen  ausgeübten!
Gerichtöbarkeit  an  das  Freh  v.  Riedeseische  Gericht  zu  Sallmannshausenn
  .  ..  154.  I.
Salz.  Die  zum.  Verkaufe  ves  Soalzes  im  Enrin  estüt  personen
  sollen  sämmtlich  verpflichtet  werden  141.  I.
Schafräudez;  deren  Verschleppuunnnng  ...  .  .  .  116.  III.
Scheidemünze  —  inländische  —  Geseh  über  die  Eimichn  derselben
  vom  18.  August  .  .  .  .  ..  144—1480—
Verlängerung  des  Termins  zu  Auswechselung  verselden  400.  1II.
Siehe  auch  Münze.
Schöffen  —  Gerichtsschöffen  —  sind  künftig  lediglich  von  den  Gerichtsbehörden
  und  zwar  nicht  nothwendig  aus  der  Zahl  der  Gemeindebeomten
  zu  erwählen  .....  .  ..  .  ..  187.  I.
Schulgebändez;  deren  Dachungen  sollen  bei  Visitationen  der  Feuerstätten
  mit  untersucht  werdeeeedn  ..  .....  ......  156.  III.
Spielkarten.  Monopol  und  Spielkarten-Stempel.  Gesetz
  darüber  vom  2.  Januar  1834.  Nachtrag  zu  diesem  vom  20.
November  18800  274,  275.  s
Sporrelgesseß  —  allgemeines  —  für  die  Gerichts=  und  Verwal-,277—415.  —
tungs-Behörden  vom  1.  Dezember  10  a.  E.  —
Stadtgerichtsdiener.  Statut  wegen  Pensionirung  deren  Witwen
  und  Waisen  vom  5.  Dezembbr  ......  417-—422——
Steuer  vom  Einkommen  an  Kapital-Renten.  Geseh  darüber  vom
24.  Junn  ....  ..  .  ..  129  -  139  —
Stener-Patent  vom  18.  Dezember  1840  für  das  Jahr  1841  423  —426  —
Steuer-Termine.  Das  Ausschreiben  derselben  in  dem  Jahre
1841,  nach  Maßgabe  des  Steuer-Patente  vom  18.  Dezbr.  1840  458.  II.
Stenerver  fassung  des  Großherzogthumes  nach  dem  Gesetze  vom
29.  April  1821.  Nachtrag  zu  diesem  Gesetze  v.  30.  Oktbr.  1840  237—239,  —
Strafgesetzbuch  vom  5.  April  1839.  Veroronung  zu  Ausfüh
rung  einiger  Bestimmungen  desselben:  ...  21—124  —