Metadata : Bibliogrraphie der deutschen Universitäten. Erster, allgemeiner Teil. (1)

 

Nummer

 

des  zur  Zeit  des  Gulden
Vertragsabschlusses  
giltigen allgemeinen   Benennung  der  Gegenstände.  Gold
österreichischungarischen
  per  100  kg.
Zolltarifs.
234.  Hohlglas,  weißes  (durchsichtiges),  geschliffen,  gemustert,  gepreßt,
  abgerieben,  geätzt,  geschnitten;  massives  weißes  Glas,
nicht  besonders  benanntes  .........  ...  ...  .  ..  .  .  .  ...  6.—
235.  Spiegelglas  , roh,  ungeschliffen;  Gußplatten  , roh,  gerippt,
auch  Dachziegel  .  .  ..  1.50
aus  237.  Eingerahmte  Spiegel  ...  ...................  ....  ..  ..  12.  —
238.  Optisches  Glas,  und  zwar  Flint-,  Crown-,  Zink-  und  Boraxglas,
  roh,  nicht  zu  Linsen  geschliffen,  in  Stücken,  Tafeln
oder  Linsenform  gepreßt,  auch  angeschliffen  1.50
239.  Gläser  für  Taschenuhren,  Brillengläser  und  andere  optische
Gläser,  vorgerichtet  oder  geschliffen  50.—
240.  Glasstängelchen,  Glasplättchen  und  Glasröhrchen  ohne  Unterschied
  der  Farbe  (wie  solche  zur  Perlenbereitung,  Kunstbläserei
  und  Knopffabrikation  gebraucht  werden  1.50
241.  Glasbehänge,  massive,  zu  Kronleuchtern,  Glasknöpfe  (mit
oder  ohne  Oesen),  Glaskorallen,  Glasperlen,  Glasschmelz,
Glastropfen,  Glasgespinnst,  auch  gefärbt  2.—
242.  a)  Butzenscheiben  .....  6.——
brutto
b)  Farbiges  Fenster-  und  Tafelglas  12.—
e)  Glas,  farbig  (mit  Ausnahme  des  vorstehend  unter  Nr.  242  b
tarifirten  und  der  unter  Nr.  240  und  241  genannten
Gegenstände  .  .  .  ..  7.50
d)  Glasplättchen,  Glasknöpfe  (mit  oder  ohne  Oesen),  Glasperlen,
  Glasschmelz,  Glastropfen,  bemalt,  vergoldet  oder
versilbert  7.50
e)  bemaltes  oder  vergoldetes  (versilbertes)  Glas,  mit  Ausnahme
  des  vorstehend  unter  d  tarifirten;  Glasflüsse  (unechte
Steine)  ohne  Fassung  .  .  .  .  ..  .  ...  10.  —