Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Vierter  Abschnitt.

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Die  Eröffnung  des  Deutschen  Bundestages.

Das  Weltreich  war  gefallen,  über  seinen  Trümmern  erhob  sich  wieder
eine  friedliche  Staatengesellschaft.  Aber  jenes  alte  System  der  europäischen
Politik,  das  durch  wechselnde  Bündnisse  und  Gegenbündnisse  die  fünf  Großmächte
  im  Gleichgewicht  zu  erhalten  suchte,  kehrte  vorerst  nicht  wieder.
Alle  Staaten  des  Weltteils  bildeten  jetzt,  wie  Gentz  sagte,  eine  große
Union  unter  der  Aufsicht  der  vier  Mächte,  welche  den  Krieg  gegen  Napoleon
  geführt  und  ihren  Bund  soeben  in  Paris  erneuert  hatten.  So
viele  Jahre  hindurch,  in  der  argen  Zeit  des  Harrens  und  des  Leidens,
war  an  diesem  rettenden  Bunde  gearbeitet  worden;  nun  hatte  er  in  drei
schweren  Kriegsjahren  seine  Probe  bestanden.  Während  ihres  langen  Zusammenlebens
  hatten  sich  die  Monarchen  und  die  leitenden  Staatsmänner
an  einen  vertrauten  persönlichen  Verkehr  gewöhnt,  wie  er  vordem  unter
gekrönten  Häuptern  unerhört  gewesen;  sie  beschlossen,  auch  in  Zukunft  alle
großen  Fragen  der  europäischen  Politik  in  persönlichen  Zusammenkünften
zu  besprechen.  Der  Bund  der  vier  Mächte  betrachtete  sich  als  den  obersten
Gerichtshof  Europas;  er  hielt  für  seine  nächste  Pflicht,  die  neue  Ordnung
der  Staatengesellschaft  vor  einem  Friedensbruche  zu  bewahren  und  darum
das  unberechenbare  Frankreich,  den  Herd  der  Revolution  und  der  Kriege,
gemeinsam  zu  überwachen.  Während  das  europäische  Okkupationsheer  unter
Wellingtons  Oberbefehl  die  Ruhe  in  Frankreich  aufrecht  zu  erhalten  hatte,
sollten  die  vier  Gesandten  zu  Paris  in  regelmäßigen  Konferenzen  die  laufenden
  Geschäfte  der  großen  Allianz  erledigen  und  den  Tuilerienhof  mit
ihren  Ratschlägen  unterstützen;  in  einzelnen  Fällen  luden  die  Vier  auch
den  Herzog  von  Richelien  selbst  zur  Beratung  ein.  Alle  Streitfragen,
die  sich  aus  den  Wiener  und  Pariser  Verträgen  ergaben,  wurden  dieser
Gesandtenkonferenz  zugewiesen;  nur  die  Abwicklung  der  verworrenen  deut-2
  Gebietsfragen  blieb  einer  besonderen  Verhandlung  in  Frankfurt  vor—

ehalten.

Noch  niemals  hatte  das  Staatensystem  eine  so  festgeordnete  bündische
Gemeinschaft  gebildet.  Das  Protektorat  der  vier  Mächte  beherrschte  den