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Ueberschüssen der V. Finanzperiode bewilligen
Wir ferner einen außerordentlichen Zuschuß
von 400,000 fl. des Jahres, welcher in nach-
sfolgender Weise vertheilt werden soll:
a) für Industrie und Kultur 50,000 fl.
b) Strassen = und Wasserbauten 180,000 fl.
) Landbauten und Heilbäder 140,000 fl.
d) Schulhausbauten und sonstige
Schulbedürfnisse 30,000 fl.
5. 17.
Endlich bleibt auf die nach Bestreitung
aller ordentlichen und außerordentlichen budget-
mäßigen Ausgaben noch auskommenden Erüb-
rigungen der IV. und die eventuellen Mehr-
einnahmen der V. Finanzperiode auch das nach-
träglich eingebrachte, und von den Ständen des
Reiches anerkannte Postulat für den Ludwig-
kanal mit der Summe von 2,611,745 fl. hin-
gewiesen. —
8. 18.
Jeder Minister bleibt verantwortlich, die
fuͤr seinen Geschäftskreis festgesezten Summen
zu den bestimmten Zwecken zu verwenden.
E.
Auf die bezüglich des Budgets geäußerten
dessen Ziffer berührende Wünsche und Anträge,
beschließen Wir, was folgt:
I.
Wünsche und Anträge zum Central=
Fonds-Budget.
s. 19.
Es wird jederzeit ein Gegenstand Unserer
besonderen Sorgfalt senn, allen jenen Staatsbe-
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dürfnissen, von deren Begründung Wir Uns
überzeugen, nach dem Maabe des wahren Bedarfes
auf dem durch die Gesetze vorgezeichneten Wege
die gebührende Befriedigung zu gewähren, inso-
welt solches nur immer mit der nicht minder wich-
tigen Rücksichtznahme auf die Aufrechthaltung der
Ordnung im Staatshaushalte vereinbar ist. —
Wir wollen demnach auf die Anträge Un-
serer Stände und nach näherer Prüfung der zu
Grunde liegenden Berhältnisse unter der bedingenden
Boraussetzung, wenn ein Ueberschuß der Staats-
einnahmen in dem erforderlichen Maaße sich wirk-
lich erglebt, und nicht durch andere dringendere
Staatsbedürfnisse in Anspruch genommen wird, ge-
nehmigen:
a) daß für die Bedürfnifse der Landes-Universi-
täten ein besonderer Zuschuß in dem Betrage
von 9000 fl. des Jahres, vielmehr nach Abzug
jener 3510 fl., welche in dem Cental-Fonds-
Budget unter der Position „Erziehung und
Bildung“ für die Baderschulen ausgesegt wor-
den waren, und die Wir nach der miltller-
weilc erfolgten Auflösung besagter Schulen als
verfügbar hiemit den Bedürfnissen Unserer
Landes-Universitäten zugewiesen haben wollen,
in dem Betrage von 5490 fl. des Jahres
aus elwaigen Mehr= Einnabmen der V. Fi-
nanzperiode verwendet, —
b) daß für die Anstellung zweiter Nebenbeamten
bei jenen Laudgerichten des Regierungsbe-
zirkes Unterfranken und Aschaffenburg, wo#
solche durch die Seelenzahl der Berölke=
rung nach Analogic der für die übrigen dieß-
seite rheinischen Theile Unseres Reiches
bestehenden Verordnungen begründet erscheint;
— dann für die Verbefserung des Dienstes-
Einkommens der Landrichter, wo das Bedürf-
niß einer solchen sich hervorthut, eine Summe