Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

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Hauptkriegscasse geleisteten Vorschüsse von 
250,000 fl. und 150,000 fl. sind bei diesen 
beiden Cassen definitiv in Ausgabe, bezieh- 
ungsweise Einnahme zu verrechnen; bezüg- 
lich des Vorschusses von 976,125 fl. 34 kr. 
aus der Germersheimer Festungsbau-Dota- 
tion an die Hauptkriegscasse findet 
Ersatz zur Zeit nicht statt; für die Berich- 
tigung der bei der Kriegscasse bestehenden 
Zahlungsrückstände wird ein Credit von 
421,113 fl. 18½ kr. 
ein 
eröffnet. 
Artikel 2. 
Für die Bestreitung der außerordent- 
lichen Kosten, welche die gegenwärtigen po-“ 
litischen Verhältnisse durch Bereitschaftstell- 
ung eines Theiles des Bundescontingents 
veranlassen, wird ein Credit von dreil Mil- 
lionen sechsmalhunderttausend Gulden er- 
oͤffnet. 
Artikel 3. 
Für den Unterhalt der mobilisirten 
Armeekorps und der in erhöhtem Stande 
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in den Besatzungen bleibenden Truppen und 
Depots wird ein Credit monatlich 
400,000 fl. vorläufig für sechs Monate, 
im Ganzen ein Credit von zwei Millionen 
von 
viermalhunderttausend Gulden eroͤffnet. 
Artikel 1. 
Zu diesem Behufe wird der Staats- 
minister der Finanzen ermächtigt, ein auf 
die Staatsfonds zu versicherndes Anlehen 
von sechs Millionen fünfmalhunderttausend 
Gulden aufzunehmen. 
Die zur Verzinsung und Tilgung des- 
selben erforderlichen Summen werden vom 
1. October 1855 an, wenn das ordentliche 
Budget keine Mitltel dazu darbietet, durch 
außerordentliche, von Finanzperiode zu Fi- 
nanzperiode durch die jeweiligen Finanzge- 
setze festzustellende Steuerbeischläge beschafft. 
Zur Deckung der auf das Jahr 185½ 
fallenden Ratenzinse und der Anlehenokosten 
wird auf das Jahr 185165 ein Steuer= 
beischlag von drei Kreuzern von jedem Gul- 
den der directen Steuern mit Ausnahme der 
Wittwen= und Waisenfondsbeiträge, dann 
der Einkommensteuer, insoferne das steuer-
	        
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