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Hauptkriegscasse geleisteten Vorschüsse von
250,000 fl. und 150,000 fl. sind bei diesen
beiden Cassen definitiv in Ausgabe, beziehungsweise
Einnahme zu verrechnen; bezüglich
des Vorschusses von 976,125 fl. 34 kr.
aus der Germersheimer Festungsbau-Dotation
an die Hauptkriegscasse findet
Ersatz zur Zeit nicht statt; für die Berichtigung
der bei der Kriegscasse bestehenden
Zahlungsrückstände wird ein Credit von
421,113 fl. 18½ kr.
ein
eröffnet.
Artikel 2.
Für die Bestreitung der außerordentlichen
Kosten, welche die gegenwärtigen po-“
litischen Verhältnisse durch Bereitschaftstellung
eines Theiles des Bundescontingents
veranlassen, wird ein Credit von dreil Millionen
sechsmalhunderttausend Gulden eroͤffnet.
Artikel 3.
Für den Unterhalt der mobilisirten
Armeekorps und der in erhöhtem Stande
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in den Besatzungen bleibenden Truppen und
Depots wird ein Credit monatlich
400,000 fl. vorläufig für sechs Monate,
im Ganzen ein Credit von zwei Millionen
von
viermalhunderttausend Gulden eroͤffnet.
Artikel 1.
Zu diesem Behufe wird der Staatsminister
der Finanzen ermächtigt, ein auf
die Staatsfonds zu versicherndes Anlehen
von sechs Millionen fünfmalhunderttausend
Gulden aufzunehmen.
Die zur Verzinsung und Tilgung desselben
erforderlichen Summen werden vom
1. October 1855 an, wenn das ordentliche
Budget keine Mitltel dazu darbietet, durch
außerordentliche, von Finanzperiode zu Finanzperiode
durch die jeweiligen Finanzgesetze
festzustellende Steuerbeischläge beschafft.
Zur Deckung der auf das Jahr 185½
fallenden Ratenzinse und der Anlehenokosten
wird auf das Jahr 185165 ein Steuerbeischlag
von drei Kreuzern von jedem Gulden
der directen Steuern mit Ausnahme der
Wittwen= und Waisenfondsbeiträge, dann
der Einkommensteuer, insoferne das steuer-