Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1859. (18)

Beilage  I.

Beilage  II.

Beilage  lll.

I.  Abschnitt.

Deschlüsse  der  Kammern  über  die  Gesetzentwürfe
und  andere  Vorlagen  der  Staateregierung.

8.  1.
Einen  Credit  für  außerordentliche  Bedürfnisse
des  Heeres  betreffend.

Wir  haben  dem  Gesetz:  Entwurfe:  „einen
Credit  für  außerordentliche  Bedürfnisse  des  Heeres
betreffend,“  nach  erfolgter  Zustimmung  der  beiden
Kammern  in  der  vorgeschlagenen  Fassung  Unseic
Sanction  ertbeilt  und  lassen  hienat  das  Gesetz
unter  Ziffer  I.  hiemit  folgen.

#5  2.

Die  Verjährungsfristen  betreffend.

Den  von  beiden  Kammern  beantragten  Modificationen
  iu  dem  von  Uns  an  den  Landtag
gebrachten  Gesetz-Entwurfe  über  die  Verjährung
der  Klagen  haben  Wir  Unsere  Genehmigung
ertheilt  und  das  hienach  ausgefertigte  Gesetz,  die
Verjährungsfristen  betreffend,  unter  Ziffer  II.  hier
beisügen  lassen.

8.  3.
Die  Gewährleistung  bei  Viehveräußerungen
betreffend.

Dem  Gesetz-Entwurfe:  die  Gewährleistung
bei  Viehveräuherungen  betreffend,  haben  Wir
mit  den  vom  Landtage  beantragten  Modificationen
Unsere  Genchmigung  ertheilt  und  demgemäß
das  unter  Ziffer  III.  beifolgende  Gesetz  ausfertigen
  lassen.

—*
Die  Einrede  des  nicht  gezahlten  Geldes  oder
Heirathautes  betreffend.
Dem  Gesetz-Entwurfe  über  die  Einreden  des
nicht  gezahlten  Geldes  oder  Heirathgutes  haben

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Wir  nach  erfolgter  Zustimmung  beider  Kammern
in  der  von  denselben  beantragten  Fassung  Unsere
  Genehmigung  ertheilt  und  das  hlenach

ausgefertigte  Gesetz  unter  Zisser  IV.  anfügen  BetlagelV,

lassen.

S  5.

Aufsuchung  von  Steinkohlen  in  der  Oberpfalz,
resp.  Bewilligung  eines  dießfallsigen  CreditWes

betreffend.
Dem  in  Unserem  Auftrage  au  den  Landtag
gebrachten  und  von  den  beiden  Kammern  in

nachstehender  Fassung  angenommenen  Antrage:

„Es  sei  der  k.  General-Bergwerks#-Admi-„nistration
  zur  Fortsetzung  der  bei  Erbendorf
„und  CEngelshof  in  der  Oberpfalz  begonnenen
„Schurfarbeiten  auf  Steinkohlen  für  die
„laufende  Finanzperiode  ein  Credit  von  Zwei-„malhunderttausend
  Gulden  zu  eröfnen“"  —

„Das  Staatsministerium  der  Finanzen
„sei  zu  ermächtigen,  die  biefür  nöthigen
„Summen  je  nach  Bedarf  aus  den  Ge-„treide-Reserve-Magaiinsfonds
  vorschuß-„weise
  zu  entnehmen“"  —

„Ueber  die  definitive  Verhandlung  und
„Verrechnung  des  sich  hierauf  ergebenden
„Aufwandes  sei  jedoch  erst  bei  Vorlage  des
„Budgets  für  die  VIII.  Finanzperiode  ent-„sprechende
  Vorsorge  zu  treffen“  —

ertheilen  Wir  hiemit  die  Allerhöchste  Genehmigung
  und  weisen  Unser  Staatsministerium  der

Finanzen  sofort  an,  das  jum  Vollzuge  Erforderliche

  zu  verfügen.

Den  hiebei  an  Uns  gebrachten  Anträgen:
die  k.  Staatsregicrung  möge  solche  Privat-„gesellschaften,
  welche  Bohrversuche  auf
„Kohlen  machen,  durch  Beiträge  aus  dem
„allgemeinen  Industrie-Unterstützungsfond
„und  aus  dem  budgetmäßigen  Fond  für
„Industrie  nach  Möglichkeit  unterstützen;

„