„2) die zum Behufe von Bohrversuchen aus
„Staatsfonds gewährten Unterstützungen
„find aus den Ueberschüssen derjenigen Unter-
„nehmungen zu refundiren, welche auf die
„mittelst Staatszuschusses erschürften Kohlen-
„ablagerungen begründet werden,“ —
ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
s. 6.
Die Marimalsätze der Personentaxe auf den
Staats-Eisenbahnen betreffend.
Nachdem der Antrag:
„Es möge die königliche Staatsregierung
„ermächtigt werden, für die Eilzüge auf
„den königlichen Staatseisenbahnen die Per-
„sonentare um 20 Procent gegen die bis-
eher festgestellten Marimalsätze zu erhöhen,"
die Zustimmung des Landtages erhalten hat, wer-
den Wir in den geeigneten Fällen entsprechende
Anordnung treffen lassen.
8. 7.
Die Joll= und Handelsverhältnisse im Allge-
meinen und für die Zukunft betreffend.
A.
Wir haben die nachbezeichneten bereits publi-
cirten Verordnungen über Zoll= und Tarifsgegen-
stände, sowie über die mit auswärtigen Staaten
abgeschlossenen Verträge in Zoll-, Schifffahrts-,
Münz= und Handelsangelegenheiten, als
1) die Bekanntmachungen vom 27. Juli und
19. December 1856, den Vertrag der
Zollvereins-Staaten mit der freien Stadt
Bremen vom 26. Januar 1856 wegen
Beförderung der gegenseitigen Verkehrsver-
hältnisse betreffend;
die Bekanntmachung vom 23. August 1856,
den Handels= und Schifffahrts-Vertrag der
Zollvereins-Staaten mit der Republik Me-
riko vom 10. Juli 1855 betreffend;
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die Bekanntmachung vom 11. September
1856, die Suspension des Eingangszolles
für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und an-
dere Hülsenfabricate betreffend;
die Bekanntmachung der Declaration vom
7. Juli 1856 zum Handels- und Schiff-
fahrts-Vertrage mit dem Königreiche belder
Sicilien;
die Verordnung vom 31. October 1856
über die Abänderung des Vereins-Zolltarlfs;
die Verordnung vom 7. Januar 1857 über
das Verbot der Pferdeausfuhr;
die Bekanntmachung vom 5. März 1857
über die Ermäßigung des Rhein-Ocuroi für
rohe Baumwolle;
die Verordnung vom 1. Juli 1857, den
Steuersatz für Rübenzucker und die Ein:
gangs zölle für Zucker betreffend;
die Bekanntmachung vom 26. Juni 1857
über den Handels= und Schifffahrtsvertrag
der Zollvereinsstaaten mit der orientalischen
Republik del Uruguay) vom 2 3. Junil 856;
die Bekanntmachung vom 14. Juni 1858
über den Handelsvertrag der Zollvereins-
staaten mit Persien vom 25. Juni 1857;
die Bekanntmachung vom /1 8. Juni 1858
über die Erhshung der Rübenzuckersteuer
im Zollvereine; .
die Verordnung vom 22. Juni 1858,
den Steuersatz vom inländischen Rüben-
jucker und die Eingangszölle vom ausländ-
ischen Zucker und Syrup betreffend;
die Verordnung vom 15. Augut 1858,
die Ergänzung der Bestimmungen über die
Besteuerung des im Inlande erzeugten Rü-
bemuckers betreffend;
die Verordnung vom 23. August 1858, die
Bestrafung der Fälschung von Creditpapieren
aus den Zollvereinsstaaten betreffend;
die Verordnung vom 25. August 1858
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