Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1859. (18)

„2) die zum Behufe von Bohrversuchen aus 
„Staatsfonds gewährten Unterstützungen 
„find aus den Ueberschüssen derjenigen Unter- 
„nehmungen zu refundiren, welche auf die 
„mittelst Staatszuschusses erschürften Kohlen- 
„ablagerungen begründet werden,“ — 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
s. 6. 
Die Marimalsätze der Personentaxe auf den 
Staats-Eisenbahnen betreffend. 
Nachdem der Antrag: 
„Es möge die königliche Staatsregierung 
„ermächtigt werden, für die Eilzüge auf 
„den königlichen Staatseisenbahnen die Per- 
„sonentare um 20 Procent gegen die bis- 
eher festgestellten Marimalsätze zu erhöhen," 
die Zustimmung des Landtages erhalten hat, wer- 
den Wir in den geeigneten Fällen entsprechende 
Anordnung treffen lassen. 
8. 7. 
Die Joll= und Handelsverhältnisse im Allge- 
meinen und für die Zukunft betreffend. 
A. 
Wir haben die nachbezeichneten bereits publi- 
cirten Verordnungen über Zoll= und Tarifsgegen- 
stände, sowie über die mit auswärtigen Staaten 
abgeschlossenen Verträge in Zoll-, Schifffahrts-, 
Münz= und Handelsangelegenheiten, als 
1) die Bekanntmachungen vom 27. Juli und 
19. December 1856, den Vertrag der 
Zollvereins-Staaten mit der freien Stadt 
Bremen vom 26. Januar 1856 wegen 
Beförderung der gegenseitigen Verkehrsver- 
hältnisse betreffend; 
die Bekanntmachung vom 23. August 1856, 
den Handels= und Schifffahrts-Vertrag der 
Zollvereins-Staaten mit der Republik Me- 
riko vom 10. Juli 1855 betreffend; 
2 
3 
4 
—2 
— 
*1 
— 
6 
9 
— 
10 
11 
J“ 
12 
— 
13 
14 
15) 
6 
die Bekanntmachung vom 11. September 
1856, die Suspension des Eingangszolles 
für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und an- 
dere Hülsenfabricate betreffend; 
die Bekanntmachung der Declaration vom 
7. Juli 1856 zum Handels- und Schiff- 
fahrts-Vertrage mit dem Königreiche belder 
Sicilien; 
die Verordnung vom 31. October 1856 
über die Abänderung des Vereins-Zolltarlfs; 
die Verordnung vom 7. Januar 1857 über 
das Verbot der Pferdeausfuhr; 
die Bekanntmachung vom 5. März 1857 
über die Ermäßigung des Rhein-Ocuroi für 
rohe Baumwolle; 
die Verordnung vom 1. Juli 1857, den 
Steuersatz für Rübenzucker und die Ein: 
gangs zölle für Zucker betreffend; 
die Bekanntmachung vom 26. Juni 1857 
über den Handels= und Schifffahrtsvertrag 
der Zollvereinsstaaten mit der orientalischen 
Republik del Uruguay) vom 2 3. Junil 856; 
die Bekanntmachung vom 14. Juni 1858 
über den Handelsvertrag der Zollvereins- 
staaten mit Persien vom 25. Juni 1857; 
die Bekanntmachung vom /1 8. Juni 1858 
über die Erhshung der Rübenzuckersteuer 
im Zollvereine; . 
die Verordnung vom 22. Juni 1858, 
den Steuersatz vom inländischen Rüben- 
jucker und die Eingangszölle vom ausländ- 
ischen Zucker und Syrup betreffend; 
die Verordnung vom 15. Augut 1858, 
die Ergänzung der Bestimmungen über die 
Besteuerung des im Inlande erzeugten Rü- 
bemuckers betreffend; 
die Verordnung vom 23. August 1858, die 
Bestrafung der Fälschung von Creditpapieren 
aus den Zollvereinsstaaten betreffend; 
die Verordnung vom 25. August 1858 
18
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.