Titel. Ausgabe. Betrag für das Etatsjahr
1897/98. Darunter künftig wegfallend.
Mark.
(1.) Uebertrag 559 500 23 050
g. Landespolizei.
15 Polizeiunteroffiziere mit 2 700 Mark bis 3 900 Mark,
im Durchschnitt 3 300 Mark . . . . . . . . . 49 500 —
Anmerkung zu Titel 1g. Die Polizeiunter-
offiziere werden von der Kaiserlichen Schutztruppe
abkommandirt.
Summe 1Titel 609 000 23 050
Zu Titel 1. Sämmtliche Beamte etc. haben freie
Wohnung. Mit ihrer Besoldung rangiren nach dem
Dienstalter unter einander:
a) die mit 6 000 Mark bis 7 500 Mark, im
Durchschnitt 6 750 Mark, dotirten Büreau-
und Kassenbeamten der Abschnitte a, b, c und
die Hauptzollamtsvorsteher,
b) die Bezirksrichter und Bezirksamtmänner.
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
1. für den Gouverneur 18 000 Mark,
2. für den Oberrichter und den Abtheilungschef der
Finanzverwaltung 4 500 Mark bis 7 500 Mark,
im Durchschnitt 6 000 Mark,
3. für den Regierungsarzt, den Landrentmeister, den
Büreauvorsteher, den Baudirektor, den Chef der
Abtheilung für Landeskultur und Landesver-
messung, den Zolldirektor, die Bezirksrichter
und die Bezirksamtmänner 3 000 Mark bis
5 400 Mark, im Durchschnitt 4 200 Mark,
4. für den ständigen Hülfsarbeiter, die Büreau-
und Kassenbeamten einschließlich der Bezirksamts-
Seite für sich.