Object: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

  
  
  
  
   
Titel. Ausgabe. Betrag für das Etatsjahr  
1897/98. Darunter künftig wegfallend. 
Mark.  
(1.) Uebertrag 559 500  23 050 
g. Landespolizei. 
15 Polizeiunteroffiziere mit 2 700  Mark bis 3 900  Mark, 
im Durchschnitt 3 300 Mark       . . . . . . . . .  49 500 — 
Anmerkung zu Titel 1g. Die Polizeiunter- 
offiziere werden von der Kaiserlichen Schutztruppe 
abkommandirt. 
Summe  1Titel 609 000   23 050 
Zu Titel 1. Sämmtliche Beamte etc. haben freie 
  
Wohnung. Mit ihrer Besoldung rangiren nach dem 
Dienstalter unter einander: 
a) die mit 6 000  Mark bis 7 500  Mark, im 
Durchschnitt 6 750  Mark, dotirten Büreau- 
und Kassenbeamten der Abschnitte a, b, c und 
die Hauptzollamtsvorsteher, 
b) die Bezirksrichter und Bezirksamtmänner. 
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt: 
1. für den Gouverneur 18 000  Mark, 
2. für den Oberrichter und den Abtheilungschef der 
Finanzverwaltung 4 500  Mark bis 7 500  Mark, 
im Durchschnitt 6 000  Mark, 
3. für den Regierungsarzt, den Landrentmeister, den 
Büreauvorsteher, den Baudirektor, den Chef der 
Abtheilung für Landeskultur und Landesver- 
messung, den Zolldirektor, die Bezirksrichter 
und die Bezirksamtmänner 3 000  Mark bis 
5 400  Mark, im Durchschnitt 4 200  Mark, 
4. für den ständigen Hülfsarbeiter, die Büreau- 
und Kassenbeamten einschließlich der Bezirksamts- 
Seite für sich. 
  
  
  
 
	        
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