Full text: Gesetz betr. den vaterländischen Hilfsdienst.

— 45 — 
Frist anheimgegeben. Sind alle Unterschriften gestrichen, so ist 
die Vorschlagsliste ungültig (8 10 Abs. 1). 
Eine Verbindung von Vorschlagslisten ist unzulässig. 
§ 9. 
Bezeichnung und Prüfung der Vorschlags-) 
listen. 
Der Wahlleiter (Wahlvorstand) hat die eingereichten Vor- 
schlagslisten nach der Reihenfolge ihres Einganges mit Ord- 
nungsnummern zu versehen, sie zu prüfen und, soweit die 
Listen nicht ungültig sind (&§ 10 Abs. 1 Satz 1), Anstände um- 
gehend dem Listenvertreter (8 8 Abs. 2 und 3) mitzuteilen. 
Zur Beseitigung der Anstände ist eine Frist zu setzen. Spä- 
testens drei Tage vor dem Beginn der für die Stimmabgabe 
gesetzten Friste) sind die zugelassenen Vorschlagslisten in geeig- 
neter Weise zur Einsicht der Beteiligten auszulegen oder auszu- 
hängen. Solange dies nicht geschehen ist, kann eine Vorschlags- 
liste durch eine von allen Unterzeichneten der Liste unterschrie- 
bene Erklärung zurückgenommen werden. 
8 10. 
Ungültige Vorschlagslisten. 
Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet ein- 
gereicht werden, oder wenn sie nicht die erforderliche Zahl von 
Unterschriften tragen. Ungültig sind auch Vorschlagslisten, auf 
denen die Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge (§ 8. 
Abs. 1 Satz 2) aufgeführt sind, wenn der Mangel nicht recht- 
zeitig (§ 9 Satz 2) beseitigt wird. 
Ist ein vorgeschlagener Bewerber nicht in der im § 8 Abf. 1 
Satz 2 bestimmten Weise bezeichnet und kommt der Listenver- 
treter der Aufforderung des Wahlleiters (Wahlvorstandes), 
die Liste zu ergänzen, nicht rechtzeitig nach (§ 9 Satz 2), so kann 
der Name des unvollständig Bezeichneten gestrichen werden. 
*) Beispiel für die Fristberechnung: Erster Tag der Stimm- 
abgabe: 21. 2. 1917, Auslegung der Vorschlagslisten: spätestens 
18. 2. 1917 früh mit Betriebsbeginn.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.