— 133 —
Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten
No. 20.
(No. 203.) Allerhochste Kabinetsordre vom 14ten August 1813., wegen Suspensson aller
Erekutionen auf Kapital= und Zinsforderungen gegen Grundbesitzer.
D. alle Gutsbesitzer und Grundeigenthümer durch außerordentliche und an-
haltende Anstrengungen für die kräftige Fortsetzung des gegenwärtigen Kriegs
beinahe von allen Mitteln entblößt werden, welche ihnen zur Befriedigung
ihrer Gläubiger übrig bleiben, und sie demnach dem Staate größere Opfer
bringen müssen als andere Staatsbürger; da die Ausgleichung dieser Lasten
erst in der Folge geschehen kann, die drückende Lage der Gutsbesitzer aber
eine augenblickliche Hülfe erheischt; so habe Ich beschlossen, vorläufig alle
und jede erekutivische Maaßregeln gegen sämmtliche Gutsbesitzer und Grund-
eigenthümer in Meinen Staaten während zwei Monate, wegen rückständiger
Kapital= und Zinsforderungen, so wie insonderheit wegen rückständiger Ge-
richtssporteln, zu suspendiren. Ich trage Ihnen auf, diese Meine Willens-
meinung dem Justizminister und den betreffenden Justizbehörden bekannt
zu machen, und fordere Sie auf, Mir vor Ablauf der gedachten Frist Vor-
schläge zu einer Ausgleichung der Kriegslasten und zur Unterstützung der
Gutsbesitzer und Grundbesitzer zur näheren Prüfung und Entscheidung vor-
zulegen.
Landeck, den 14. August 1813.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg.
7—.9ff----— —
Jahrgang 1813. 3 (No. 204.)
(Ausgegeben zu Berlin den 11ten Dezember 1813)