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(Ko. 463.) Vetordnung uͤber die Organisation der Landwehr. Vom 17ten März
1813.
E. vor Augen liegendes Beispiel hat gezeigt, daß Gott die Völker in seinen
besondern Schutz nimmt, die ihr Vaterland in unbedingtem Vertrauen zu
ihrem Beherrscher mit Standhaftigkeit und Kraft gegen fremde Unterdrückung
vertheidigen. —
Preußen! würdig des Namens, theilt Ihr dies Gefühl! Auch Ihr
hegt den Wunsch, von fremdem Druck Euch zu befreien. Mit Rührung
werde Ich die Beweise davon gewahr, in dem Eifer, mit welchem die
Jünglinge aus allen Ständen zu den Waffen greifen und unter die Fah-
nen Meines Heeres sich stellen; in der Bereitwilligkeit, mit welcher ge-
reifte Männer, voll. Verachtung der Gefahr, sich zum Kriegsdienst erbie-
ten, und in den Opfern, mit welchen alle Stände, Alter und Geschlechter
wetteifern, ihre Vaterlandsliebe an den Tag zu legen.
Ein mit Muth erfülltes Heer steht mit siegreichen und mächtigen
Bundesgenossen bereit, solche Anstrengungen zu unterstützen. Diese Krieger
werden kämpfen für Unsere Unabhängigkeit und für die Ehre. des Volkes.
Gesichert aber werden beide nur werden, wenn jeder Sohn des Vaterlan=
des diesen Kampf für Freiheit und Ehre theilt!
Preußen! zu diesem Zwecke ist es nothwendig, daß eine gulgemeine
Landwehr aufs Schleunigste errichtet und ein Landsturm eingeleitet wer-
de. Ich befehle hiermit die Erste und werde den Letztern anordnen las-
sen. Die Zeit erlaubt nicht, mit meinen gelreuen Ständen darüber in
Berathung zu treten. Aber die Anweisung zur Errichtung der Landwehr
ist nach den Kräften der Provinzen entworfen. Die Regierungen werden
selbige den Ständen mittheilen. Eile ist nöthig. Der gute Wille jedes
Einzelnen kann sich hier zeigen. Mit Recht vertraue ich auf ihn.
Mein getreues Volk wird in dem letzten entscheidenden Kampfe für
Vaterland, Unabhängigkeit, Ehre und eigenen Heerd, Alles anwenden,
den alten Namen treu zu bewahren, den Unsere Vorfahren Uns mit ih-
rem Blute erkämpften.
Wer aber aus nichtigen Vorwänden und ohne Mangel korperlicher
Kraft sich Meinen Anordnungen zu entziehen suchen sollte, den treffe nicht
nur die Strafe des Gesetzes, sondern die Verachtung Aller, die für das,
was