Seine Majestaͤt der Konig von Preußen, den Grafen von Lottum, Ih-
ren Staatsminister und General-Lieutenant, Riütter des Königlich-Preußischen
rothen Adlerordens erster Klasse, des Verdienstordens und des eisernen Kreuzes
zweiter Klasse, des Kaiserlich-Russischen St. Annenordens erster Klasse, Kom-
mandeur des Kaiserlich-Oestreichischen St. Leopoldordens, des Königlich-Franzö-
sischen pour le mörite militaire und des Königlich-Baterschen Ordens der Baier=
schen Kronc;
Seine Durchlaucht der Herzog zu Anhalt-Dessau, den General-Major
von L'Estocg, Ihren Minister-Restdenten zu Berlin, Ritter des Königlich-
Preußischen Milikair-Verdienstordens und des rothen Adlerordens dritter Klasse,
welche, nach Auswechselung ihrer Vollmachten, unter Vorbehalt höchster Ratifika-
tion, Folgendes verbindlich verabredet und abgeschlossen haben.
I. Feststellung der Straßenzüge.
h. I. Die Anhalt-Dessausche Regierung gestattet den Preußischen Trup-
penabtheilungen und Militairkransporten den freien Durchzug durch ihr Gebiet,
wenn sie, nach dem Zwecke ihres Marsches,
die Straße von Magdeburg auf Wittenberg, und umgekehrk, ver-
folgen müssen.
Diese Milikairstraßenlinie berührk im Herzogthum Anhalt-Dessau,
die Stadt Zerbst als Hauptetappenort, weßhalb Folgendes festgesetzt wird:
1) Die Bestimmung des diesem Etappenplatze beizulegenden Arrondissements
bleibt, auf die Bedingung, daß die zu bequartierenden Ortschaften nicht über
Eine halbe Meile weit von der Straße abgelegen seyn dürfen, dem Ermessen
der Landesbehörde überlassen, und sind dann die durchmarschirenden Trup-
pen gehalten, nach jedem als zum Etappenbezirk gehbrig bezeichneten Orte
zu gehen, welcher ihnen von der Etappenbehörde angewiesen wird; es sen
denn, daß dieselben Artilleriemunitions= oder andere bedeutende Transporte
mit sich führen, welche nebst der zur Bewachung erforderlichen Mannschaft
stets in solche Orte gewiesen werden müssen, welche hart an der Straße liegen.
2) Oa Preußische Truppenmärsche auf dieser Straße nur selren und in unbedeu-
tenden Abtheilungen vorkommen, so werden, in Betreff des Etappenorts und
Bezirks Zerbst, dauernde Etappen= und Verpflegungseinrichtungen nicht
für nöthig erachtet.
3) Bei krocknen guten Wegen, und zur Zeit der langen Tage des Frühlings
und Sommers werden die Truppen in Einem Marsche von Leitzkau nach
Roßlau, und eben so wieder von da in Einem Marsche nach Wittenberg
instradirt. Um den starken Marsch von Leitzkau nach Roßlau zu exleich-
kern, wird bei erstern On#e das Etappenarrondissement möglichst aus, gegen
Zerbst liegenden, Ortschaften bestehen; die Anhalt-Dessauschen Ortschaften,
welche der Etappe Leitzkau desfalls zur eventuellen Aushülfe beigegeben
werden, wird die Herzogliche Rentkammer näher bezeichnen.
) Fur die Herbst= und Winterzeit, und bei kurzen Tagen, werden dagegen
die Truppen vou Leitzkau auf Zerbst, von gZerbst auf Koswig, und
von