Full text : Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

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Orslerreich.

letzteren  eingeladen  werden,  dieser  Punctation  beizutreten.  Ich  unterlasse
nicht,  beide  Actenstücke  Ew.  zu  persönlicher  Kenntnißnahme  mitzutheilen.  Wie
Ihre  Berichte  es  uns  angekündigt  haben,  hat  Graf  Bray  mir  den  Wunsch
seiner  Regierung  zu  erkennen  gegeben,  vor  der  wirklichen  Anknüpfung  der
Unterhandlungen  mit  Preußen  unsere  Ansicht  über  dieses  Programm  zu  erfahren
  und  wo  möglich  unserer  Zustimmung  zu  demselben  versichert  zu
werden.  Bei  aller  Würdigung  der  Molive,  aus  welchen  dieser  Wunsch  hervorgeht,
  und  bei  aller  Empfänglichkeit  für  das  uns  erzeigte  Vertrauen  hake
ich  dem  königlich  bayerischen  Gesandten  auch  bei  diesem  Anlasse  nur  wiederholen
  können,  daß  die  Lage  in  Deutschland  von  gewissen  Wahrheiten  beherrscht
wird,  die  man  bedauerlich  finden,  aber  nicht  ohne  gesährliche  Folgen  aus  den
Augen  verlieren  kann.  Eine  solche  Wahrheit  ist  es,  daß  den  Bestrebungen,
welche  Bayern  im  gesammtdeutschen  Interesse,  wie  im  Interesse  der  eigenen
Sicherheit  versolgen  zu  können  wünscht,  die  Bestimmungen  des  Prazer
Friedensvertrages  entgegenstehen.  Die  Allianzverträge  der  süddeutschen  Slaaten

mit  Preußen  haben  diese  Bestimmungen,  noch  ehe  sie  geschrieben  waren,  verletzt,

  und  ich  habe  unmöglich  verkennen  und  verschweigen  können,  daß  das
Project,  welches  die  Unterschriften  des  Fürsten  von  Hohenlohe  und  des  Freiherrn
  von  Varnbüler  trägt,  diesen  Widerspruch  noch  bedeutend  verschärsen,
und  vollständiger  zur  Erscheinung  bringen  würde.  Von  einem  süddeutschen
Staatenvereine,  wie  er  nach  dem  Prager  Vertrage  zwar  in  eine  nationale
Verdindung  mit  Norddeutschland  eintreten,  aber  neben  demselben  in  völkerrechtlicher
  Unabhängigkeit  bestehen  soll,  ist  in  den  bayerisch-württembergischen
Punctationen  keine  Spur  geblieben.  Statt  dessen  stellen  dieselben  einen
Organismus  auf,  in  welchem  —  mit  edber  ohne  gemeinsames  Parlament  —
jede  selbstständige  Regung  der  vereinzelten  süddeutschen  Staaten  regelmäßig
in  dem  Willen  der  norddeutschen  Bundesmacht  verschrinden  muß.  Die  Ficlien,
daß  z.  B.  Südhessen  als  Bundesglied  gleiche  Rechte  mit  dem  gesammten
Nordbunde  haben  soll,  wird  hicran  offenbar  sehr  wenig  ändern.  Was  aber
Oesterreichs  Stellung  betrifft,  so  ist  es  gewiß  unseres  Dankes  werth,  daß  man
in  München  nur  im  Einverständnisse  mit  uns  vorzugehen  wünscht,  allein
der  Umstand,  daß  die  bloße  Aufforderung  an  Oesterreich,  über  die  Constituirung
  Deutschlands  cine  Meinung  abzugeben,  gewissermaßen  die  Schranken
des  Vertrages  überschreitet,  durch  welchen  im  verflossenen  Jahre  der  Friede
in  Deutschland  hergestellt  worden  ist,  macht  für  Oesterreich  mehr  noch  als
die  dadurch  gebotene  Reserre  eine  recht  klare  Auffassung  der  Sachlage  und
eine  derselben  enisprechende  Offenheit  der  Sprache  zur  Nothwendigkeit.  Demgemäß
  habe  ich  mich  gegen  den  Herrn  Grafen  von  Bray  über  das  Verhältniß,
  in  welchem  wir  zu  den  mit  dem  Prager  Vertrage  unrereind#a#e#n
Thatsachen,  vergangenen  oder  künftigen  steben,  nechmals  mit  aller  Aufrichtigkeit
  ausgesprochen.  Ich  habe  ihm  erklärt,  daß  Rücksichten  der  Oppertunitss
sehr  wohl  die  Regierung  Sr.  Majestät  des  Kaisers  vorläufig  bestimmen
können,  solche  Thatsachen  zu  ignoriren,  und  daß  diese  Regierung  gerne  aus
den  deutschen  Sympathieen,  welche  sie  sich  kewahrt  hat,  Einfluß  auf  ihr  Verhalten
  gestattet,  so  lange  sie  nicht  die  Interessen  des  eigenen  Reiches  für  gefährdet
  halten  muß.  Das  Verlangen  dagegen,  daß  das  kaiserliche  Cakine#t
den  Allianz-Verträgen,  welche  es  bis  jetzt  stillschweigend  hingenemmen  bat.
und  selbst  noch  weitergehenden  Verletzungen  des  Prager  Vertrages  seine  Zustimmung
  ertheilen  solle,  dieses  Verlangen  habe  ich  unumwunten  als  unerfüllbar
  bezeichnet,  und  darauf  hingewiesen,  daß  Oesterreich  in  seiner  Laze
vielmehr  sich  sorgsältig  hüten  müsse,  irgendrie  durch  Wort  edher  That  si
des  Rechtes  zu  begeben,  auf  die  Verfügungen  des  Prager  Friedenstractaies
zu  gelegener  Zeit  sich  zu  berufen.  Ferner  habe  ich  dem  Grafen  Sray  rikkt
verhehlt,  daß  ich  mir  nicht  zu  erklären  rermöge,  wie  man  durch  die  rzze
Bestimmung  des  Münchner  Programmes,  daß  eine  Allianz  mit  Oesülerreich
geschlossen  oder  angehahnt  werden  solle,  uns  zu  einer  Aenderung  unserrr