VII
Datum
des
Gesetzes.
Ausgege-
ben zu
Berlin.
Inh al k.
No.
des
Stücks.
No.
des Ge-
setzes.
Seite.
11. Juli
1822.
!
20. Juli
1822.
— —
10. Aug.
26. Sept.
10. Aug.
26. Sept.
11. Dez.
20. Sept.
5. Okt.
Gesetz über die Zulässigkeit der Wechselklage gegen
den wechselfähigen Akzeptanten eines von einem
nicht wechselfähigen Aussieller gezogenen Wechsels
Gesetz, die Heranziehung der Staatsdiener zu
den Gemeinelasten betreffend .. .. ......
Deklaration des Gesetzes vom 7. Septbr. 1811.
die polizeil. Verhältuisse der Gewerbe betreffend.
Erklärung wegen der mit Schwarzburg-Sonders--
hausen verabredeten Maaßregeln zur Verhütung.
der Forsifrevel in den Grenzwaldungen
Allerböchste Kabinetsorder, die Ausschreibung der
Prinzessinnen-Steuern betressend
Allerhohste Kabineksorder wegen erlangerung
der Hppothekenfrisien für die crimirten rund-
siücke des Herzogthums Sachsen in den Juris-
diktionsbezirken des Ober-Landesgerichts zu
Naumburg und des Kammergerichts
Allerhöchste Kabinetsorder wegen eines Präklusiv=
Termins etwaniger Anspruche auf Gehalts-,
Wartegeld= und Pensions-Entschädigung aus
den Allerhdchsten Kabinetsorders vom 1. Au-
gust 1817. und 3 Juli 1818., so wie aus den
Godesberger Verkandlungen für die theinisch-
westphälischen Provinzen um Japre 1517
Erklaͤrung wegen der mit der Fürstlich-Lippeschen
Regierung verabredeten Maassregeln zur Ver-
hütung der Forsifrevcl in den Grenzwaldungen.
Allerhöchste Kabinetsorder wegen eines Präklusiv=
Termins für die Umschreibung der Lieferungs-
scheine in Staatsschuldscheen
Subbastations-Ordnung für die Rheinprovinzen.
Allerhochsie Kabinolsorder, betreffend die Verneh-
mung der Militairzeugen in Untersuchungen ge-
gen Jiollpersonen in den Rheinprovrinzen
Allerhöchste Genehmigung wegen eines mit Fesi-
setzung einer praklusivischen Frist zu erlassenden
Aufrufs zur Anmelrung aller aus den Jahren
1506. bis 1319. noch rückständigen Forderun-
gen an die Servis= u. Garnison-Administration
Auszug aus der Allerhöchsten Order, die Beschrän-
kung der G. 21. und 39. der Städtceronung
betressnen
Allerhechste Kabinetsorder wegen Vollstreckun er
Erekution aus Zivil-Erkenntnissen gegen .##
litairpersonen in den Provinzen, wo das All-
gemeine Landrecht und die Allgemeine Gerichts-
orenung noch nicht eingeführt sind
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