Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  6.  1916.  91

Anlage  I.
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Vor  Ausfüllung  ist  die  Erläuterung  durchzulesen.

Erklärung  über  die  Verarbeitung  von  Zucker  zu  Süßigkeiten
in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  1914  bis  30.  September  1915.

 

Einzusenden  bis  längstens  15.  Januar  1916  an  die  Zucker-Zuteilungsstelle  für  das  Deutsche
Süßigkeiten-Gewerbe  in  Würzburg.

Erklärung

 

 

 

des  .  (Name  bezw.  Firma)
er
in  (Wohn=  bezw.  Betriebsort)
.......  .  .  (Straße  und  Nummer)
Vom  1.  Oktober  1914  bis  30.  September  1815*)  wurden  von
1.  zu  Süßigkeiten  verarbeitet  ...  Doppelzentner  Zucker;
2.  zu  anderen  Waren  verarbeitet  .  Doppelzentner  Zucker;

3.  außerdem  besessen,  jedoch  nicht  verarbeitet  bezw.  unverarbeitet  abgegeben  .
Doppelzentner  Zucker.

Besondere  Bemerkungen:

 

 

den  vorhandenen  Ausschreibungen).
gewissenhaften  Schätzungen.

 

Vorstehende  Angaben  entsprechen
verfichere(n)  hiermit,  die  vorstehenden  Angaben  nach  bestem  Wissen  gemacht  zu  haben.

.........................................  (Ort),den1916.
(Stempelabdruck  der  Firma.)

 

(unterschrift.)

 

2)  d.  Sanizreten-Herterer  welche  während  dieser  Zeit  ihre  Betriebe  nur  teilweise  oder  noch
nicht  föhrten,  haben  unter  entsprechender  Anderung  der  Zeitangaben  ihre  Erklärungen  bebenn
)  Nichtzutreffendes  ist  zu  streichen.

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