392 Nebersicht der politischen Entwichelung des Jahres 1889.
losigkeit ihrer Regierung gegen den adorierten Freund im ÖOsten
mehr übel, als die russische Regierung selbst und der Lärm,
den die Patriotenliga bei dieser Gelegenheit erhob, gab dem
Ministerium Tirard-Constans den erwünschten Anlaß gegen jene
vorzugehen und sie zu unterdrücken (Preußische Jahrbücher Bd. 64
S. 413).
Nicht ohne Zusammenhang mit der auswärtigen russischen
Politik scheint es auch zu stehen, daß immer von neuem Versuche
gemacht werden, einen modus vivendi mit dem Papsttum herzustellen.
Im Falle eines europäischen Krieges ist es von großer
Wichtigkeit, wie die Polen sich stellen und der Klerus empfängt
seine Direktive von der Kurie. Nachdem schon lange Verhandlungen
geführt waren, erschien endlich sogar der General Ignatieff
persönlich in Rom. Gelänge die Vereinbarung, so würde Europa
das Schauspiel erleben, daß das Papsttum im Bunde mit dem
schismatischen Rußland und dem atheistischen Frankreich die legitimen
konservativen europäischen Monarchien bekämpft. Es scheint
jedoch, daß der natürliche Kontrast zwischen dem panflawistischorthodoxen
Geist, der jetzt in Rußland herrscht und dem ebenso selbstbewußten
und exklusiven Geist der Kurie zu stark ist, als daß ein
wirklicher Friede sich hätte erreichen lassen (S. 283).
Die größten Erfolge hat der Panslawismus im Innern aufzuweisen.
Zwar starb sein mächtigster Vertreter, der Minister des
Innern Tolstoi (3. Mai) und das frühere intime Verhältnis zwischen
dem zweiten Haupt der Partei, Pobedonoszew, und dem Kaiser
soll eine Trübung erlitten haben, aber in Wahrheit ist der Kaiser
selbst Anhänger der panslawistischen Idee und so hat denn auch
das Fortschreiten auf diesem Weg keinen Augenblick gestockt. Die
Verwältungsreform, an welcher Tolstoi so lange gearbeitet, ist nach
seinem Tode verwirklicht worden; wenigstens „versuchsweise“ ist sie,
trotz des Widerspruchs vieler anderer Minister und Würdenträger
in einer Anzahl von Gouvernements eingeführt. Ihr Wesen ist
die Rückkehr von den Grundsätzen der europäischen Selbstverwaltung
und des Rechtsstaates zur patriarchalen russischen Autokratie. Die
Befugnisse der Semstwos, die freilich auf diesem Boden nie rechtes
Leben gewonnen haben, werden eingeschränkt zu Gunsten von Bezirks-