Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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4,145  Rthir.  Vlertausend  einhundert  fünf  und  vlerzig  Thaler  von  den  mit  41  prozent  zinsbaren
stal  .

Kapitalien,

559  Rthlr.  13  Gr.  10  Pf.  Fuͤnfbundert  neun  und  funfzig  Thaler  13  Gr.  10  Pf.  von  den  mit
3  Prozent  zinsbaren  Kapitalien,

849  Rühlr.  17  Gr.  5  Pf.  Achthundert  neun  und  vierzig  Thaler  17  Gr.  5  Pf.  von  den  Kapitalien

zzu  2  Prozent  ziusbar,
1,170  Rhlr.  8  r  M.  Eintausend  rinhundert  und  siebenzig  Thaler  8  Gr.  J  Pf.  vom  unzinsbaren

  Vermdgen,

zu  erhalten,  dagegen  aber  alle  vom  öten  Juni  1815.  an  aus  dem  allgemeinen  Fonds  dieser  Kasse

in  das  Herzogthum  erfolgte  Zahlungen,  mit  Ausschluß  eines  an  das  Seminar  zu  Weissenfels  geleisicten,

  bereits  in  Aurechnung  ekommenen,  Vorschusses  von  87  Rthlr.  22  Gr.  5  Pf.  zu  restituiren,

  oder  sich  anrechnen  zu  azem  "

Da  übrigens  aus  dieser  Kasse  eine  temporäre  Leistung  von  J0  Rthlr.  —  Dreigig  Thaler  —
fährlich  zu  bestreiten  ist,  so  sind  hierzu  auf  die  Dauer  dieser  Leistung  vom  öten  Juni  1815.  an  jährlich

17  Rthlr.  1.3  Gr.  7  Pf.  Sicbenzehn  Thaler  13  Gr.  7  Pf.  vom  Königreiche,  und
42  Rehlr.  10  Gr.  8  Pf.  Zwdlf  Thaler  10  r.  5  Pf.  vom  Kerkogthum  beizutragen.

Demnächst  empfängt  das  Herzogthum  von  dem  bei  der  Reinhardtischen  Stiftung  für  die  beiden
Schullehrer-Seminarien  zu  Fricdrichstadt  und  Weissenfels  am  5ten  Juni  1815.  vorhanden  gewesenen
unzinsbaren  Bestande,  an  24  Rthlr.  11  Gr.  VBier  und  zwanzig  Thalern  11  Gr.,  die  Hälfte  mit
12  Rthlr.  5  Gr.  6  Pf.  Zwolf  Thaler  s  Gr.  6  Pf.,  und  überdies  werden  demselben  die  aus  einem  Vermächtnisse
  ves  vormaligen  Buchhändlers  Weigand  zu  Lemzig,  an  3,000  Rthlr.,  für  das  Seminar  zu
Weisscufels  annoch,  nachdem  deshalb  sonst  die  Befriedigung  bercits  erfolgt  ist,  herrührende  Forderung
von  450  Rethlr.  in  dem,  bei  dem  Stadtrathe  zu  Dresden  anbönsigen=  Bbrnerischen  Kreditwesen,  so  wie
dic  von  nurbemeldetem  Weigand  ebenfalls  dem  Seminar  zu  Weissenfels  legirte  Hälfte  rückständiger
Zinsen  von  einem,  in  dem,  dermalen  bei  dem  Ober-Landesgericht  zu  Naumburg  obschwebenden,  Beleheimischen
  Konkurse  liquidirten  Hauptstamm,  an  18,600  Rthlr.,  imgleichen  dic  gleichfalls,  vermoͤge  des
Weigandschen  Testaments,  dem  Seminar  zu  Weissenfels  zustehenden  eventuellen  Ansprüche  in  Ansehung
eines  Legats  für  Chrisiian  August  Ifen,  aus  Leipzig,  und  sämmtlicher  Legatarien,  welche  Streitigkeiten
und  Prozeß  erregt  und  Unrecht  behalten  haben,  zur  alleinigen  Einzichung  und  resp.  Verfolgung  überlassen;
  es  sind  jedoch  die  wegen  nur  erwähnter  Forderungen  und  Ansprüche  nach  dem  Sten  Juni  1815.
etwa  aufgewendeten  Kosien  vom  Herzogthum  zu  ersiatten.

VIII.

Die  von  der  Königl.  Süächsischen  Hof=  und  Laudjägerei,  im  Jahre  1755.  errichkete  Wittwen-  Jaͤger  ·  Witt  ·
und  Waisen-Versorgungskasse,  deren  Auseinandersetzung  von  den  beiderseitigen  Regierungen  für  ange=  wen=  u.  Baimessen
  erachtet  worden  ist,  soll  dergestalt  getheilt  werden,  daß  von  dem  am  Jisten  Dezember  1813.,  sen-  Versocals
  dem  im  gegenwärtigen  Falle  etgeseteen  Normaltäge,  vorhanden  Gewesenen  Vermdgen  dieser  Kasse  gungstasse.
nach  dem,  zum  Theilungsmaaßstabe  angenommenen  Verhaͤltniß  des  Gesammtbetrags  der  von  den,  in
der  Beilage  unter  A.  angegebenen  Mitgliedern  in  beiden  Landestheilen  om  31len  Dezember  1814.
geleisteten  Beitrage  das  Herzegthum  Sachsen  für  die  in  demselben  befindlichen  Mieglieder:

a)  von  3,000  Rthlr.  zu  5  vom  Hundert  zinsbarem  Vermogen

1,380  Rthlr.  14  Gr.  5  Pf.  Eintausend  und  Dreihundert  und  sechs  und  achtzig  Thaler  14  Gr.  5  Pf.,
und  zwar  Ein  Drittheil  dieser  Summe  in  Louisd'or,  zu  5  Thalern  den  einfachen  gerechnet,
oder  mit  kursmäßigem  Aufgelde,  sowohl

b)  von  dem  zur  Theilung  verdliebenen  unzinsbaren  Vermögen,  nach  gegenseitiger,  in  der  gemeine
sheltach  vollzogenen  Darstellung  der  Verhöältnisse  dieser  Sache  angegebenen,  Zu.  und
brechnung,

75  Rthlr.  11  Gr.  6  Pf.  an  und  siebenzig  Thaler  11  Gr.  6  Pf.  öberhaupt,  zu  empfangen,  nicht
minder  die  von  Mitgliedern  im  Herzogthum  rückständig  gelassenen  Beiträge  und  von  Untereinnahmen
  in  demselben  einzuliefern  gewesenen  Ueberschußgelder  zu  seinem  alleinigen  Vortheile
  einzuziehen,  so  wic  die  von  Mitgliedern  im  Herzogthum  seit  dem  isten  Januar  1815.
zu  der  bisher  gemeinschaftlich  gewesenen  Kasse  etwa  geleisteten  Beiträge  zuräck  zu  erhalten,
dagegen  aber  auch  nicht  nur  die  bis  zum  Justen  Dezember  1814.  in  das  Herzogthum  zu
zahlen  gewesenen  Begröbniß=  und  Untersintzungsgelder  und  die  von  cinigen  Untereinnahmen

Jum  Jahrgang  1826.  G  im