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83 Mihir 12 Ern- 55 Drei und achtzig Thaler 12 Gr. 5 Pf. von außenstehenden unsichern
otterie-Resten,
in sofern diese verschiedenen unsichern Aktivo cingehen sollken; dagegen hat dasselbe
2) beizukragen:
660 Rthlr. 2 Gr. § P. Sechshundert und sechszig Thaler 2 Gr. 5 Pf. zum zinsbaren Passivo,
nebst Zinsen vom bten Juni 1815. an, zu 5 Proyzenk,
in sofern dieser Zinsfuß scitdem nicht herabgesetzt worden, imgleichen den nach obigem Verz
hältnif zu berechnenden Antheil an den auf Eintreibung des unsichern Vermdgens verwen-
deten Kosten. xv «
·ll-
Stife Merse-
Von dem Vermbgen des Stift Merseburgischen neueren Schulverbesserungs= oder sogenannten burgischer
Katechetenfonds erhält das Konigreich Sachsen, nach dem mehrerwähnten Verhältnis der Volkszahl in neieeg Sat
den beiderfeillgen Antheilen des Tn Merseburg, überhaupt Bonb n
40 Rthkr. 15 Gr. 7 Pf. Vierzig Thaler 15 Gr. 7, P., unzinsbar. "“
XVIII. Eeift Werse.
Von dem bei der vormaligen Stiftsregierung zu Merseburg verwalketen sogenannten Ueberschuß- dorglscher
sonds, welcher noch Deckung eines darauf angewiesenen, dem Herzogkhum Sachsen verbleibenden Bezugs, Uederschuß-
wicder im Verhältniß der Bevölkerung der beiderseitigen Theile des Stifts Merseburg, getheilt wird, Fonds.
erhält das Königreich Sachsen "
A. An sicherm Vermbgen:
2,510 Rthlr. 6 Gr. 5 Pf. Jweitausend fünfhunderk und zehn Thaler 6 Gr. 5 Pf., à 5 Prozent zinsbar;
744 Rthlr. 23 Gr. J Pf. Siebenhundert vicr und vierzig Thaler 23 Gr. 3 Pf., à 3 Prozent zinsbar;
328 Rthlr. 3 Gr. 5 Pf. Dreihundert acht und zwanzig Thaler J Gr. 5 Pf., unzinsbar, nach Abzug
derjenigen 54 Rthlr. 4 Gr., welche noch aus der Kbnigl. Sächstschen Rentkammer an den
Ueberschußfonds zu zahlen waren.
. An unsicherm Vermogen, in sofern solches unverkürzt zu crlangen seyn sollte:
56 Rthlr. 13 Gr. 11 Pf. Sechs und funfzig Thaler 13 Gr. 11 Pf., à 5 Prozent zinshar;
4 Rehlr. 16 Gr. ier Thaler 16 Gr., bis öten Juni 1815. röckständige Zinsen davon;
75 Rehlr. 10 Gr. 7 Pf. Fünf und siebenzig Thaler 10 Gr. 7 Pf., à 4 Prozent zinsbar;
24 i Gr. 3 Pf. Vier und zwanzig Thaler 10 Gr. 5 Pf., bis 5ten Juni 1815. ruͤckstaͤndige
insen davon;
499 Rthlr. 6 Gr. 9 Pf. Vierhundert neun und neunzig Thaler 6 Gr. 9 Pf., unzmsbar an ausstehen-
den Lottcrie-Resten.
C. Als Anthetl an 955 Rthlr. Neunhundert fünf und funfzig Thaler, welche unterm
24Ssten September 1813. für Rechnung des Ueberschußfonds erhoben und bis jetzt nicht
nachgewiesen worden, in sofern sich 2 der deshalb vorbehaltenen weiteren Ausmitte-
lung, 6r rechtlicher Anspruch an den Aussteller der Quittung oder sonst an Jemand
ergeben sollte;
180 Rthlr. 2 Gr. 9 Pf. Einhundert und achtzig Thaler 2 Gr. 9 P., und hat dagegen auch nach dem
Verhältutg seiner Theilnahme zu den Unkosten, welche das unsichere Vermögen veranlaßt,
eizutragen.
XIX.
Das Vermögen des Waisenhauses zu Merseburg wird, nach Abzug des für die Stadt Merseburg Waisenbaus
besonders davon gerechneten Antheils, nach Verhältniß der Einwohnerzahl in den übrigen Stift Merseburgi- Merse-
schen Ortschaften, welches urg.
0, 7794. Siebentausend Siebenhundert vier und neunzig Jehntausendtheile für das Herzogthum, und
0, 2200. Zberitausend Zweihundert und sechs Jehntausendtheile für das Kdnigreich Sachsen beträgt,
getbeilt.
Hiernach erblt das Kbnigreich,
A. An sicherm Vermbgen:
1.942 Réhlr. 4 Pf. Emtausend Neunhundert zwei und vierzig Thaler und 4 Pf., durch Ueberweisung
des Kapitalwerths der im Kdnigl. Sächsischen Stifrs-Antheil fundirten Bezüge;
1,299 Réhlr. 20 Gr. 2 Pf. Eintausend Zweihundert neun und neunzig Thaler 20 Gr. 2 Pf., von den
sicheren zu 5 Prozent zinsbaren Aktivis;
· 142 Rthlr.