Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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3) alle Gespanne, welche Lieferungs-Gegenstaͤnde fuͤr den Fiskus oder dessen Eigen- 
thum transportiren; 
4) Feuerlöschungs= oder andere dergleichen oͤffentliche Unterstuͤtzungsfuhren; 
5) die ordinairen und Briefposten; 
6) alle Frohn= und Burgfest-, Krchen- und Schulfuhren; « 
75 saͤmmtliche Buͤrger, Vorbuͤrger und Heuerlinge der Stadt, welche zu den staͤdti- 
schen Kommunallasten beitragen, es sey denn, daß sie um Lohn fahren, und 
nmiicht landwirthschaftliche oder Baufuhren für hiesige Einwohner verrichten; 
8) die ledigen Rückfuhren, wenn solche an demselben Tage start finden. 
Strafen. . 
. Wer sich der Erlegung des Wegegeldes absichtlich entziehet, zahlet als Strafe 
die bierfüchen defraudirten Gefeüt. egegelbes abschtlich entziehet, zab af 
Gegeben Berlin, den 28sten Januar 1826. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Schuckmahn. 
  
No. 987.) 
Tarif 
des Bräck= und Dammgeldes, auch Brücken-Aufzugsgeldes zu Frankfurt a. d. O. 
Vom Söten Februar 1826. 
A. Brück= und Dammgeld. Set# 
4) Oracht-oder andere dergleichen Wagen: 
a) beladen, für jedes Pferd oder andere Zugthir 39 
· b)ledig,für-jedesPferdoberanderesugthter-................,,2 6 
2) Wagen mit Brennholz beladen, welches zum Aufsetzen nach den Hol-“ 
höfen in der Damm-Vorstadt über die Brücke zum Verkauf gefahren 
wird, für jedes Pferd oder andere Zugthr. — 
3) Bauerwagen zum Wochenmarkt, auch außerdem mit Holz beladen, 
für jedes Pferd oder andere Zugthr. — 6 
4) Kleine Wagen aus den umliegenden Staͤdten, oder benachbarten Doͤr- 
fern, die nicht befrachtet sind, oder die blos Tischler-- oder Boͤttcher- 
Fabrikate, oder Nutzholz zum Verkauf bringen, fuͤr jedes Pferd oder 
andere Zugthieieieier 2 113 
5) Wagen mit Heu beladen, für jedes Pferd oder andere Zugthier ebenfalls. 3 
6) Die Einwohner der Stadlkämmerei-Dörfer aber von dergleichen Heu- 
fuhren, für jedes Pferd oder andere Zugthierr ... ......... —9 
3 
D 
7) Lebuser Einwohner, wenn sie Frankfurter Bürger zu auswärtige 
Maͤrkten fahren, fuͤr jedes Pferd. ...... ... 113 
9 Ertraposten, Kutschen, zweirädrige Kabriolets und jebes andere Fuhr 
werk zin Forsschaffen der Personen, beladen oder ledig, entrichten für 
lede erd . 7 
Bemerkung: Komntt ein solcher Wagen binnen 24 Stunden wieder 
über die Brücke zurück, so passirt er alödann frei, er mag ledig, oder . 5 
halb, oder ganz beladen seyn. ##itende Säugethiere sind frei. 
  
 
	        
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