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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
— No. 3. —
No. 989.) Allerhschste Kabinetborder vom 1 gten Januar 1826., wegen Wiederherstellung
der MWelsrechte in den um linken. Rheinufer. belegenen Preußischen Provinzen.
A## den Bericht und nach dem Antrage des Staatsministeriums, werordne Ich
hierdurch: daß die Gesetze der vormaligen Französischen Regierung, welche die
Titel, Pradikate und Wappen des Adels abgeschafft haben, in den zur Preußischen
Monarchie gehörenden Provinzen am linken Rheinufer, außer Kraft treten
und die Familien, welche sie zu führen vor der Abschaffung berechtigt gewesen
sind, darin wieder hergestellt seyn sollen. Ihnen, dem Minisier der Angelegenheiten
Meines Hauses, trage Ich auf, wegen Ausführung dieser Anordnung,
die durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen ist,
und wegen Verhütung etwaniger Mißbräuche, die erforderlichen Einleitungen zu
kreffen.
Berlin, den 18ten Januar 1826.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministeriut
Jahrgang 1820. No. 3. — (do. D (No. 990.)