Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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Gesetz-Sammlung
fuͤr  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  No.  3.  —

 

No.  989.)  Allerhschste  Kabinetborder  vom  1  gten  Januar  1826.,  wegen  Wiederherstellung
der  MWelsrechte  in  den  um  linken.  Rheinufer.  belegenen  Preußischen  Provinzen.

A##  den  Bericht  und  nach  dem  Antrage  des  Staatsministeriums,  werordne  Ich
hierdurch:  daß  die  Gesetze  der  vormaligen  Französischen  Regierung,  welche  die
Titel,  Pradikate  und  Wappen  des  Adels  abgeschafft  haben,  in  den  zur  Preußischen
  Monarchie  gehörenden  Provinzen  am  linken  Rheinufer,  außer  Kraft  treten
und  die  Familien,  welche  sie  zu  führen  vor  der  Abschaffung  berechtigt  gewesen
sind,  darin  wieder  hergestellt  seyn  sollen.  Ihnen,  dem  Minisier  der  Angelegenheiten
  Meines  Hauses,  trage  Ich  auf,  wegen  Ausführung  dieser  Anordnung,
  die  durch  die  Gesetzsammlung  zur  öffentlichen  Kenntniß  zu  bringen  ist,
und  wegen  Verhütung  etwaniger  Mißbräuche,  die  erforderlichen  Einleitungen  zu
kreffen.

Berlin,  den  18ten  Januar  1826.
Friedrich  Wilhelm.

An  das  Staatsministeriut

Jahrgang  1820.  No.  3.  —  (do.  D  (No.  990.)