Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

Gesetz-Sammlung
fur  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  6.  —

 

(Nor  1056.)  Allerhöchste  Kablnetsorder  vom  20ten  Mirz  1827.,  enthaltend  die  Deklaration
des  &.  4.  der  Verordnung  vom  7ten  Dezember  1816.,  wegen  Sffentlicher
Ausspielung  beweglicher  und  unbeweglicher  Gegenstände.

D.  über  die  Auslegung  der  Vorschriften  des  F.  4.  der  Verordnung  vom
7ten  Dezember  1816.,  durch  welche  nur  die  öffentlichen  Ausspielungen  beweglicher
  und  unbeweglicher  Gegenstände  von  der  ausdrücklichen  Genehmigung  des
Stcaats  abhängig  gemacht  sind,  hinsichtlich  des  Unterschiedes  derselben  von
Privat-Ausfpielungen  Zweifel  erregt  und  besonders  in  Bezug  auf  das  Ausspielen
der  Grundstücke,  wiewohl  dasselbe  durch  das  Gesetz  vom  Züsten  März  1812.
und  Meine  Order  vom  20ten  März  1825.  ausdrücklich  untersagt  ist,  dennoch
zu  Mißverständnissen  Anlaß  gegeben  worden  ist;  so  will  Ich,  auf  den  Antrag
des  Staatsministeriums,  zur  Deklaration  der  gedachten  Worschriften,  folgende
nähere  Bestimmungen  ertheilen:

1)  Als  erlaubie  Privat-Ausspielungen,  im  Gegensatz  der  verbotenen  öffentlichen,
  sind  nur  solche  zu  betrachten,  welche  in  Privatzirkeln  zum  Zweck
eines  geselligen  Vergnügens  oder  der  Mildthätigkeit,  veranstaltet  werden.

2)  Dieser  Deklaration  gemäß,  sind  alle  Ausspielungen  von  Grundstücken,  als
in  einem  Privatzirkel  unausführbar,  unbedingt  verboten  und  unterliegen,
in  welcher  Form  oder  zu  welchem  Zweck  sie  auch  unternommen  werden
mögen,  den  Verboten  vom  3#sten  März  1812.  und  26sten  März  1825.,
so  wie  den  im  §.  4.  der  Verordnung  vom  7ten  Dezember  1816.  enthaltenen
  Strafbestimmungen.  "

3)FükeinzelneFcklle,insbesonderezurAuöfühmngwohlthcktigeksweckeoder
zur  Befoͤrderung  des  Kunstfleißes,  ermaͤchtige  Ich  die  Minister  des  Innern
und  der  Finanzen,  auch  öffentliche  Ausspielungen  beweglicher  Gegenstände,
mittelst  gemeinschaftlich  zu  ertheilender  Konsense,  unter  den  Maaßgaben  zu

Jahrgang  1877.  No.  6.  —  (No.  1046.)  F  ge-(Ausgegii

  ileai  Berlin  den  7ten  April  1827.)