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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
NJNo10. —
(No. 1145.)
Chausseegeld-Tarif
für eine Meile von 2000 Preußischen Ruthen;
Vom 2 8sten April 18328.
E. wird entrichtet,
I. Von Ertraposten, Kutschen, Kaleschen, Kabriolets und allem Fuhrwerke
einschließlich der Schlitten, zum Forktschaffen von Personen, beladen oder
unbeladen, für jedes Zugtheir .. ... l 1 Sgr. — Pf.
II. Vom Lasifuhrwerke;
A vom beladenen:
1) vierrddrigen, für jedes Zugehier bei einer Bespanmung
a) von 4 und weniger Zugkhiren 1 —
b) . 5 oder 60 8 9. 2 —
c) = 7 oder mehrren 3
2) zweirädrigen, für jedes Zugthier bei einer Bespannung
5) von 1 oder 2 Zugkhieren 1
LEEEITTOII 2 —
c) -.af dergleichen und mehreren 3
3) ist der Radbeschlag eines Lastfuhrwerks auswärrs und in
gerader Fläche 6 Zoll und darüber breit, auch ohne hervor-
siehende Nägel oder Stifte: so wird Statt der Sätze 1, Lit. b.
und 2, Lit. D. nur entrichtet, von jedem Zugkhiere —
4) von Schlitten, für jedes Zugthier, ohne Unterschied der Zahl. —
H. vom unbeladenen:
1) Frachtwagen für jedes Zugthirrr .... — 6
2) gewöhnlichen Landfuhrwerke, desgleichen von Schlitten zum
Hortschufen von Lasten, für jedes Zugthier –"D
II. von ledigen Pferden und Maulihieren mit oder ohne Reiter
oder Last, von jden: —
IV von Ochsen, Kühen und Eseln, vom Stück —
V von Kaͤlbern, Rindern, Fohlen, Ziegen, Schaafen, Laͤm-
mern und Schweinen wird, wenn deren weniger als 5 Stuͤck
sind, nichts entrichtet, von õ Stuͤck und mehr, aber fuͤr jede
5 Stuͤck .. .... -·................«--....-.........».... —-
JsbigsngtsLA.-(No,1tu.) N Zu-
(Ausgegeben zu erlin den Iten Juni 1828.)