Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1828. (19)

66 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
NJNo10. — 
  
  
(No. 1145.) 
Chausseegeld-Tarif 
für eine Meile von 2000 Preußischen Ruthen; 
Vom 2 8sten April 18328. 
E. wird entrichtet, 
I. Von Ertraposten, Kutschen, Kaleschen, Kabriolets und allem Fuhrwerke 
einschließlich der Schlitten, zum Forktschaffen von Personen, beladen oder 
unbeladen, für jedes Zugtheir .. ... l 1 Sgr. — Pf. 
II. Vom Lasifuhrwerke; 
A vom beladenen: 
1) vierrddrigen, für jedes Zugehier bei einer Bespanmung 
a) von 4 und weniger Zugkhiren 1 — 
b) . 5 oder 60 8 9. 2 — 
c) = 7 oder mehrren 3 
2) zweirädrigen, für jedes Zugthier bei einer Bespannung 
5) von 1 oder 2 Zugkhieren 1 
LEEEITTOII 2 — 
c) -.af dergleichen und mehreren 3 
3) ist der Radbeschlag eines Lastfuhrwerks auswärrs und in 
gerader Fläche 6 Zoll und darüber breit, auch ohne hervor- 
siehende Nägel oder Stifte: so wird Statt der Sätze 1, Lit. b. 
und 2, Lit. D. nur entrichtet, von jedem Zugkhiere — 
4) von Schlitten, für jedes Zugthier, ohne Unterschied der Zahl. — 
H. vom unbeladenen: 
1) Frachtwagen für jedes Zugthirrr .... — 6 
2) gewöhnlichen Landfuhrwerke, desgleichen von Schlitten zum 
Hortschufen von Lasten, für jedes Zugthier –"D 
II. von ledigen Pferden und Maulihieren mit oder ohne Reiter 
oder Last, von jden: — 
IV von Ochsen, Kühen und Eseln, vom Stück — 
V von Kaͤlbern, Rindern, Fohlen, Ziegen, Schaafen, Laͤm- 
mern und Schweinen wird, wenn deren weniger als 5 Stuͤck 
sind, nichts entrichtet, von õ Stuͤck und mehr, aber fuͤr jede 
5 Stuͤck .. .... -·................«--....-.........».... —- 
JsbigsngtsLA.-(No,1tu.) N Zu- 
(Ausgegeben zu erlin den Iten Juni 1828.)
	        
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