Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1828. (19)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 11. 
  
[No. 1148.) Allerhöchste Kabineksorder vom 10ten Mai 1828., die Beseltigung der 
wucherischen Agiotage mit den Brabanter Kronenthalern in den westlichen 
Provinzen bekreffend. 
J# Beseitigung der wucherischen Agiotage mit den Brabanter Kronenthalern, 
welche nach dem Berichte des Staatsministeriums, vom 26sten v. M., mit 
besonderer Bedrückung der ä#rmerern Volksklasse, namentlich der Fabrikarbeiter, 
in den westlichen Provinzen fortdauert, ungeachtet nach Meiner Order vom 
25sten November 1826. zur Annahme Niemand verpflichtet ist, will Ich ange- 
tragenermaßen hierdurch festsetzen: 
1) daß als eine Ausnahme von der Bestimmung Meiner Order vom 2östen 
Oktober 1821., die Brabanter Kronenthaler in den westlichen Provinzen 
bei Zahlungen an öffentliche Kassen und zwar: 
der ganze zu 1 Rehlr. 15 Sgr. 2 Pf. 
halbe 44 . ... — 22 4 
vierte4444 — 11 1 
angenommen werden sollen, jedoch mit der Bestimmung, daß sie von den 
Kassen nicht wieder auszugeben, sondern an die Münze abzuliefern sind; 
2) daß sie bei allen Zahlungen, die nicht im größern kaufmännischen Verkehr 
geleistet werden, nicht höher als zu den vorbestimmten Sätzen ausgegeben 
werden dürfen, und daß derjenige, welcher sie zu einem höhern Kurse 
ausgiebt, mit einer Strafe von Fünf Silbergroschen für jeden ausgege- 
benen Kronenthaler belegt werden soll. 
Jahrgang 1828. — (To. 1148.) O Das 
(Ausgegeben zu Berlin den 10ten Juni 1828.)
	        
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