Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1828. (19)

—  71  —
Gesetz-Sammlung
für  die-Königlichen
  Preußischen  Staaten.

 

J%  12.  —

 

(No.  4149.)  Allerhöchste  Kabinetsorder  vom  16ten  Mai  1828.,  wornach  der  Erbschafts-Stempel,
  welcher  nach  dem  Tarif  zum  Stempel-Steuergesetz  vom  7te#n
März  1822.  von  Strafen  und  Abfindungen  aus  Ehescheidungs-Erkenntnissen
zu  erheben  ist,  nicht  weiter  erhoben  merden  soll.

·I

genehmige  auf  Ihren  Antrag,  daß  der  Erbschaftsstempel,  welcher  nach
dem  Tarif  zum  Stempel-Steuergesetze  vom  7ten  März  1822.,  von  Strafen
und  Abfindungen  aus  Ehescheidungs-Erkenntnissen,  zu  erheben  ist,  von  jetzt  ab,
nicht  weiler  erhoben  werde  und  ermächtige  Sse,  bei  gemaͤß  das  Erforderliche
zu  veranlassen.  «

Berlin,  den  16ten  Mai  1828.
Friedrich  Wilhelm.

An
den  Staats-  und  Finanzminister  v.  Motz.

 

Jabrgaug  1828.  —  MMo.  1149  -  1151.)  P  Eo.  1150.)
(Ausgegeben  zu  Berlin  den  Asten  Juni  1828.)