Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

(  22)

M  12.)  Verordnung

zu  Bekanntmachung  der,  mit  der  Koͤniglich  Bayerischen  Regierung,  wegen
Verpflegung  der  in  den  gegenseitigen  Staaten  erkrankenden  oder  verunglückenden
  unbemittelten  Unterthanen,  abgeschlossenen  Uibereinkunft

in  der  Oberlausitzz

vom  12#ten  Februar  1833.

Unhter  heutigem  Tage  ergehet  aus  dem  Ministerium  des  Innern  eine  Verordnung  zu  Bekanntmachung
  der,  mit  der  Koͤniglich  Bayerischen  Regierung,  wegen  Verpflegung  der  in
den  gegenseitigen  Staaten  erkrankenden  oder  verungluͤckenden  unbemittelten  Unterthanen  abgeschlossenen
  Uibereinkunft.  Da  Se.  Koͤnigl.  Majestaͤt  und  des  Prinzen  Mitregenten  Koͤnigl.
Hoheit  dieser  Uibereinkunft  auch  in  dem  Markgrafthume  Oberlausitz  nachgegangen  wissen
wollen,  so  wird  dieselbe  hiermit  durch  Verweisung  auf  eingangsgedachte  Verordnung  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht  und  deren  Befolgung  angeordnet.

Dresden,  den  1  ten  Gebruar  1833.

Gesammt-Ministerium.

von  Lindenau.  von  Zezschwitz.

Ausgegeben  am  2  2  sten  Februar  1833.