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M 12.) Verordnung
zu Bekanntmachung der, mit der Koͤniglich Bayerischen Regierung, wegen
Verpflegung der in den gegenseitigen Staaten erkrankenden oder verunglückenden
unbemittelten Unterthanen, abgeschlossenen Uibereinkunft
in der Oberlausitzz
vom 12#ten Februar 1833.
Unhter heutigem Tage ergehet aus dem Ministerium des Innern eine Verordnung zu Bekanntmachung
der, mit der Koͤniglich Bayerischen Regierung, wegen Verpflegung der in
den gegenseitigen Staaten erkrankenden oder verungluͤckenden unbemittelten Unterthanen abgeschlossenen
Uibereinkunft. Da Se. Koͤnigl. Majestaͤt und des Prinzen Mitregenten Koͤnigl.
Hoheit dieser Uibereinkunft auch in dem Markgrafthume Oberlausitz nachgegangen wissen
wollen, so wird dieselbe hiermit durch Verweisung auf eingangsgedachte Verordnung zur
öffentlichen Kenntniß gebracht und deren Befolgung angeordnet.
Dresden, den 1 ten Gebruar 1833.
Gesammt-Ministerium.
von Lindenau. von Zezschwitz.
Ausgegeben am 2 2 sten Februar 1833.