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(No. 1354.) Allerhoͤchste Kabinctsorder vom 7ten April 1832., wegen anderweitiger
Verlängerung der Anmeldungsfrist für die Fideikommiß = Anwarter in den
Landestheilen des ehemaligen Großherzogthums Berg bis zum 3osten
April 1834.
Ar# den Bericht des Staatsministeriums vom 23 sten März d. J. will Ich
die, im Gesetze vom 23sten März 1828. §. 3. zur Anmeldung der Rechte der
Fideikommiß -Anwarter in den, dem vormaligen Großherzogthume Berg einverleibt
gewesenen Landestheilen bestimmte, durch Meine Order vom 29 sten
März v. J. bereits bis zum 30sten April d. J. hinausgesetzte Frist anderweitig
auf JZwei Jahre, mithin bis zum 30ssten April 1834., hierdurch verlängern.
Das Staatseministerium hat diese Festsetzung gehörig bekannt zu machen.
Berlin, den 7ten April 1832.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.