Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

—  128  —

(No.  1354.)  Allerhoͤchste  Kabinctsorder  vom  7ten  April  1832.,  wegen  anderweitiger
Verlängerung  der  Anmeldungsfrist  für  die  Fideikommiß  =  Anwarter  in  den
Landestheilen  des  ehemaligen  Großherzogthums  Berg  bis  zum  3osten
April  1834.

Ar#  den  Bericht  des  Staatsministeriums  vom  23  sten  März  d.  J.  will  Ich
die,  im  Gesetze  vom  23sten  März  1828.  §.  3.  zur  Anmeldung  der  Rechte  der
Fideikommiß  -Anwarter  in  den,  dem  vormaligen  Großherzogthume  Berg  einverleibt
  gewesenen  Landestheilen  bestimmte,  durch  Meine  Order  vom  29  sten
März  v.  J.  bereits  bis  zum  30sten  April  d.  J.  hinausgesetzte  Frist  anderweitig
auf  JZwei  Jahre,  mithin  bis  zum  30ssten  April  1834.,  hierdurch  verlängern.
Das  Staatseministerium  hat  diese  Festsetzung  gehörig  bekannt  zu  machen.
Berlin,  den  7ten  April  1832.

Friedrich  Wilhelm.

An  das  Staatsministerium.