Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

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(No. 1356.) Allerhoͤchste Kabinetsorber vom 10ten April 1832., wegen Anwendbarkeit 
der gg. 48. bis 50. Tit. 30. Th. I. der Allgemeinen Gerichtsordnung 
auf alle Arten von Assekuranzen. 
D. Zoste Titel der Prozeßordnung handelt nach seiner Ueberschrift vom 
Verfahren in Merkantil-, desgleichen in Assekuranzsachen. Das Verfahren für 
die Merkantilsachen wird in den Abtheilungen I. bis III. G. 1 — 47., für die 
Assekuranzsachen in der Abtheilung IV. G. 48 — 50. vorgeschrieben. Diese 
Vorschriften enthalten keinen Unterschied in den Gegenfländen der Assekuranz, 
weshalb ihre Anwendung auf alle Arten derselben, ohne Beschränkung auf 
sogenannte Handels-Assekuranzen, deren Begriff ohnehin ganz unbestimmt ist, 
keinem Zweifel unterworfen werden kann. Beki einer so deutlichen Fassung des 
Gesetzes bedarf es keiner Deklaration, sondern nur einer Belehrung der in einer 
irrthümlichen Auslegung begriffenen Gerichte, und in Uebereinstimmung mit Ihrer 
Ansicht will Ich diese Belehrung auf Ihren Bericht vom 20ten v. M. dahin 
ertheilen, daß die Vorschriften über das Verfahren in Rechtsstreitigkeiten aus 
Assekuranzkontrakten, G. 48 — 56. Tit. 30. der Prozeßordnung, auf alle 
Arten von Assekuranzen, ohne Unterschied des Gegenstandes, zu beziehen sind. 
Sie haben diesen Erlaß durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß 
zu bringen. 
Berlin, den 10ten April 1832. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Juslizminisier Mühler. 
 
	        
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