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Gesetz= Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Mo. 12. —
(No. 1361.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 14ten Mai 1832., betreffend die Anwendung
des Gesetzes vom 11ten Juli 1822., über die Heranziehung der Staats-
Diener zu den Gemeinelasten, auf städtische, landschaftliche und anderc,
nach der Bezeichnung des Landrechts §F. 60. Tit. A. Pars II., als mittelbare
Staatodiener za betrachtende Beamte.
D. in der revidirken Städte-Ordnung §F. 39. bestimmt ist, daß die städtischen
Beamten, in Ansehung ihrer Beiträge zu den Gemeinelasten, wie die Staatsdiener
behandelt werden sollen; so setze Ich, nach dem Antrage des Staatsministerüt
vom 27 sten v. M., hierdurch fest: daß das Gesetz, über die Heranziehung der
Scaatsdiener zu den Gemeinelasten, vom 1 #ten Juli 1822., in allen Städten,
in welchen die Kommunal-Abgaben in der Form einer allgemeinen Einkommen-
Steuer erhoben werden, auch auf slädtische, landschaftliche und andere, nach
der Bezeichnung des Landrechts §. 69. Tit. X. P. II. als mittelbare Staatsdiener
zu betrachtende Beamte in Anwendung gebracht und hiernach die Bestimmung
im g. 8. des gedachten Gesetzes, in soweit sie die vorbezeichneten Beamten
betrifft, abgeändert seyn soll. Das Staatsministerium hat diese Vorschrife
gesetzlich zu publiziren. Berlin, den 14ten Mai 1832.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
(No. 1362.) Vertrag zwischen Preußen und Anhalt-Bernburg, den Beitritt des Letztern zu
dem, zwischen Preußen, Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau, wegen gegen-
seitiger Aufhebung des Elbzolies unterm 17ten Juli 1828. geschlossenen
Vertrage, betreffend. Vom 1ten Mai 1831.
S..Z Majestät der König von Preußen und Seine ültestregierende Herzogliche
Durchlaucht zu Anhalt, in der Absicht, den am 174en Juli 1828. zwischen
Preußen, Anhalt-Körhen und Anhalt-Dessau, wegen gegenseitiger Aufhebung
des Elbzolles abgeschlossenen Vertrag, zu welchem der Beitritt im Artikel 8.
desselben Seiner Herzoglichen Durchlaucht vorbehalten worden, auch auf die Anhalrt=
Bernburgischen Lande auszudehnen, haben Beollmächtig= ernanne, namlich:
Jahugeng 1832. — (No. 1361. 1363.) Seine
(Ausgegeben zu Berlin den Vten Juni 1832.)