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(No 1337.) Anhang zur Erwelterungs-Urkunde für die Königlich -Preußischen Orden und
Ehrenzeichen vom 18ten Januar 1810. D. d. den 22sten Jannar 1832.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen ⁊c. x.
haben es angemessen befunden, als einen Anhang zur Erweiterungs-Urkunde
vom 18ten Januar 1810. anzuordnen und festzusetzen, daß bei Verleihung des
rothen Adler-Ordens, die wegen des dadurch anerkanmen Verdienstes erfolgr,
ohne allen Unterschied des Ranges der Personen oder anderer Rücksichten, vor-
behältlich jedoch derjenigen Ausnahmen, die schon seither auf die erste und zweite
Klasse ohne Eichenlaub Anwendung fanden, mit der vierten Klasse angefangen
werden, und daß derjenige, welcher späterhin die dritte Klasse empfängt, die
Insignien derselben mit einer Schleife von eben dem Bande, an welchem das
Kreuz getragen wird, am Ringe befestigt, erhalkten soll.
Doa hierdurch die Schleife der dritten Klasse an die Stelle des Eichenlaubes
bei der ersten und zweiten tritt, so folgt hieraus, daß zukünftig nur der, welcher
die dritte Klasse mit der Schleife gehabt, die zweite und erste mit Eichenlaub
erhalten kann.
Wir behalten Uns dieserhalb vor, den jetzigen Nittern der dritten Klasse,
welche, den früheren Statuten gemäß, mit dieser Klasse angefangen haben, bei
sich darbietender Veranlassung, als ein Anerkenntniß erneuerten Verdienstes, die
Schleife noch besonders hinzuzufügen.
Urkundlich unter Unserer Allerhöchsleigenhändigen Unterschrift und Bei-
drückung des Königlichen Insiegels.
Geschehen und gegeben Berlin, den 22sten Januar 1832.
(I. S.) Friedrich Wilhelm.