Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

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Nach vollendeter Raͤucherung wird das Zimmer einige Stunden hindurch 
dem Zugange der freien Luft ausgesetzt, ehe es zum Aufenthalte von Menschen 
benutzt werden darf. 
Sodann werden Thuͤren, Fenster, Fußboͤden und uͤberhaupt alles nicht 
polirte, lackirte oder gebeizte Holzwerk mit Lauge gescheuert. 
Anmerkung. Die Raͤume in den Schiffen, in denen sich Cholerakranke 
befinden oder befunden haben, unterliegen demselben Desinfektions-Ver- 
fahren wie die Wohnungen. Doch sind in letzkerm Falle die Chlorrducherungen 
noch sicrker vorzunehmen, und mehreremals, 3 Tage hinter einander, zu wiederholen. 
C. Desinfektion der Betten, Kleider und sonstigen Effekten, 
welche mit den Kranken in unmittelbare Berührung gekommen sind. 
1) Betten: 
a) Federbetten. Diese werden zuerst einige Stunden hindurch in einem 
verschlossenen Raume mit Chlorgas durchräuchert, alsdann aufgeschnitten, 
die Federn gekesselt und hierauf dem Zutritcte der freien Luft ausgesetzt. 
Matratzen werden wie die Betten in einer verschlossenen Kammer mit 
Chlor stark durchrauchert, und sodann dem Zutrikte der freien Luft ausgesetzt. 
Seegras, Heu, Heckerling und dgl., wenn solche zum Ausstopfen 
der Matratze gebraucht worden sind, werden am besten verbrannt. 
Eben so das Stroh aus den Strohsäcken. 
Wollene Decken werden in einem verschlossenen Raume slark mit 
Chlorgas durchräuchert, und hierauf sorgfältig gewaschen oder wo mög- 
lich gewalkt. 
d) Das Bettzeug muß zuerst in der schwachen Chlorkalk= Solution, drei 
Stunden hindurch, eingeweicht und sodann gewaschen und ausgespült, 
oder wenigslens mit einer starken Lauge sorgfadltig und gründlich gerei- 
nigt werden. 
2) Kleidungs stücke: 
a) Leinene Kleidungsstücke und Wäsche werden wie Bettzeug 
behandelt. 
b) Wollene und baumwollene nichtwaschbare Zeuge, Pelzwerk 
u. dgl., werden in einem verschlossenen Raumestark mit Chlorgas oder mir 
salpetersauren Dämpfen durchräuchert und sodam durchlüftet. Die 
waschbaren Zeuge dagegen werden mit Seife gewaschen. 
c) Seidene Stoffe werden, wenn sie dieselbe ertragen, einer schwächerem 
Chlorrducherung unkerworfen, jedenfalls aber durchlüftet. 
) Schube und Stiefeln und andere Bekleidungsstücke von Leder, müssen 
mit der schwachen Chlorkalksolurion gewaschen und dann durchlüftet werden. 
3) Sonstige Effekten, die mit den Kranken in unmittelbare Berührung 
gekommen sind: 
(No. 4343.) a)Alle 
b 
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.
	        
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