Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Nummer
des  zur  Zeit  des
Vertrags-  Benennung  der  Gegenstände.  Mark
abschlusses giltigen  allgemeinen        per  100  kg.
deutschen
Zolltarifs.
27.  aus  b)  Ungebleichter  oder  gebleichter  Halbstoff  zur  Papierfabrikation
aus  Holz,  Stroh,  Esparto  oder  anderen  Fasern;  graues
Lösch-  und  gelbes,  rauhes  Strohpapier;  Pappe  mit  Ausnahme
  der  Glanz-  und  Lederpappe  ....  1
c)  Packpapier,  nicht  unter  b  oder  d  begriffen,  ungeglättet  3
d)  Packpapier,  geglättetes  ................  3
Glanz-  und  Lederpappe;  Preßspäne  6
e)  Druck-,  Schreib-,  Lösch-  und  Seidenpapier  aller  Art  6
Lithographirtes,  bedrucktes,  liniirtes,  zu  Rechnungen,  Etiketten,
Frachtbriefen,  Devisen  u.  s.  w.  vorgerichtetes  Papier;  Goldund
  Silberpapier;  Papier  mit  Gold-  oder  Silbermuster;
durchschlagenes  Papier;  imgleichen  Streifen  von  diesen
Papiergattungen;  Malerpappe  10
aus  f)  2.  Waaren  aus  Papier,  Pappe  oder  Pappmasse  ..........  12
3.   Waaren  aus  den  vorgenannten  Stoffen  in  Verbindung  mit
anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20
fallen;  Papiertapeten  .  ..  24
28.  Pelzwerk  (Kürschnerarbeiten):
a)  überzogene  Pelze,  Mützen,  Handschuhe,  gefütterte  Decken,
Pelzfutter  und  Besätze  und  dergleichen  .  150
b)  fertige,  nicht  überzogene  Schafpelze,  desgleichen  weißgemachte
  und  gefärbte,  nicht  gefütterte  Angora-  oder
Schaffelle,  ungefütterte  Decken,  Pelzfutter  und  Besätze  6
30.  a)  Seidenkokons;  Seide,  abgehaspelt  (unfilirt,  Greze)  oder  gesponnen
  (filirt),  nicht  gefärbt)  Floretseide,  gekämmt,  gesponnen
  oder  gezwirnt,  nicht  gefärbt,  Abfälle  von  Seide,
auch  von  gefärbter  Seide  .  .  .  .  ..  frei
e)  1.  Waaren  aus  Seide  oder  Floretseide,  auch  in  Verbindung
mit  Metallfäden;  Waaren  aus  Seide,  gemischt  mit  anderen
Spinnmaterialien  und  zugleich  in  Verbindung  mit  Metallfäden.
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