Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

(No. 1420.) Allerhochste Kabinetsorber vom IIten Maͤrz, 1833. betreffend die Stempelpflich- 
tigkeit der Beschleunigungsgesuche. 
A Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 16ten v. M., setze Ich hierdurch 
fest, daß, so wie bloße Benachrichtigungen, keine Bescheidung oder Belehrung 
in der Sache selbst enthaltende Verfügungen der Behörden in der Regel nicht 
stempelpflichtig sind, auch bloße Beschleunigungsgesuche, welche keine zur Sache 
selbst gehrige Erörterungen oder Anträge enthalten und von den Interessenten 
oder ihren Geschäftsträgern an die Behörden gerichtet werden, in der Regel 
keines Stempels bedürfen, und es in den einzelnen Fällen dem billigen Ermessen 
der Behörde überlassen seyn soll, in wie weit besondere Gründe eine Ausnahme 
hiervon rechtfertigen. Sie haben diese Bestimmung als eine Ergänzung des 
Tarifs, unter der Rubrik Gesuche, bekannt zu machen. 
Berlin, den 1Iten März 1833. 
2 Friedrich Wilhelm. 
n 
die Staatsminister Maassen und Muͤhler. 
  
(No. 1421.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 17ten März 1833.) wegen Anstellung der Ad- 
vokaten und Notarien in Neu-Vorpommern und Zulassung von Referen- 
darien und Auskultatoren bei dem Königlichen Ober-Appellationsgerichte 
und dem Hosgerichte zu Greifswald. 
Aus den in Ihrem Berichte vom 18ten v. M. auseinandergesetzten erheblichen 
Gründen, bestimme Ich, nach Ihrem Antrage, daß auch in Neu-Vorpommern 
die Anstellung der Advokaten und Notarien nur vom Jusiizminister erfolgen und 
überhaupt nur dann stattfinden soll, wenn nach dem Ermessen desselben das Be- 
dürfniß dazu vorhanden ist. Zur Advokatur und zu Notariatsgeschäften dürfen 
daselbst auch nur diesenigen verstattet werden, welche drei Jahre auf einer Deut- 
schen Universirä studirt, die erforderlichen juristischen Kollegia gehèrt, während 
mehrerer Jahre sich in gerichtlichen Geschäften praktisch ausgebildet haben, und 
eine Prüfung bestehen, analog derjenigen, welche in den übrigen Provinzen für 
Zeferendarien angeordnet ist, die bei den Landes-Juftizkollegien als Justizkom= 
missarien angestellt seyn wollen, mithin vor der Immediat-Examinationskommis- 
sion zu Berlin. Zugleich will Ich gestarten, daß beim Hosgericht zu Greifswald 
Auskultatoren und Referendarien angestellt werden und ermächtige Sie, das Ober- 
Appel=
	        
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