VI
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1834.
Datum
des
Gesetzes 2c.
Ausgegeben
u
Berlin.
Imnmhaltt.
Nr.
des
Stuͤcks
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1834
16. Mai.
29.
29.
29.
3l.
1. Junl.
10.
12.
1834.
17. Juni.
28.
—
2. August.
30. Septbr.
28. Juni.
18. Juli.
13. August.
28. Junl.
bekannter Kassengläubiger nach dem Ver-
luste der Rechnungspapiere. «
Bekannemachung der Ministerial-Erklärung vom
10ten März 1831. wegen ankerweiter Verlänge-=
rung der Konvention vom 23ästen Juni 1821.,
das Revisionsverfahren auf der Elbe be-
treffend, auf einen Zeitraum von sechs Jahren.
Erklärung, wegen eines Abkommens zwischen der
Königl. Preußischen und Königl. Baierschen
Regierung, die Korrespondenz der beiderseiti-
gen Gerichtsbehörden betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Abrechnung
der Wittwenkassen-Beitrage bei Ermitte-
Lung der zuldssigen Gehalts= und Pensions
uͤge.
ug
Allerhöchste Kabineksorder, bekreffend eie Verhält-
nisse der servisberechtigten Militairpersonen
und der auf Inakeivitäts-Gehal, gesetzten Offüziere
und Militairbeamten in Beziehung auf die
Kommunallasten.
Allerhöchste Kabineksorder, betreffend kie Deklarakion
der Publikations-Patente vom 12ken März 1831.
und 15ten Juni 1832. über die von der Deut-
schen Bundesversammlung angenommene
allgemeine Kartel-Konvention.
Staaksvertrag zwischen Sr. Majesiät kem Könige
von Preußen und Sr. Durchlaucht dem Herzoge
von Sachsen-Koburg-Gotha, wegen Abtre-
kung des Fürstenrhums Lichtenderg.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen der von beurlaub-=
ten Landwehr-Offizieren in der Uniform
wider andere Militairpersonen begangenen Ver-
gehen.
Allerhöchste Kabinctsorder, betreffend kie Heranzie-
hung derjsenigen Grunkstücke zu Kommunal=
steuern, welchen wegen ihrer Bestimmung zu
öffenelichen oder gemeinnützigen Zwecken die Be-
freiung von Staatssteuern zusteht.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Aussicht
des Staats über Privatanstalten und Pri-
vatpersonen, die sich mit dem Unterrichte
und der Erziehung der Jugenk beschäftigen.
Bekanntmachung der Erklärung vom 17ten Mai
1834., wegen eines Abkommens zwischen der
Königl. Preußischen und Königl. Baierschen
Regierung, die Korresponden, der beiderseiti-
gen Gerichtsbehödrden betreffend.
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(Anl.)
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