Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

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Hierüber ist Königlich Preußischer Seits gegenwärtige Ministerial-Erklä- 
rung ausgefertigt und solche mit dem Königlichen Instegel versehen worden. 
Berlin, den 12. Dezember 1837. 
8.) · 
Koͤniglich Preußisches Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten. 
Frh. v. Werther. 
  
W Erklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Erklä- 
rung des Großherzoglich Sachsen-Weilmarschen Staaksministerii der auswär- 
tigen Angelegenheiten ausgewechselt worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Berlin, den 23. August 18338. 6 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Frh. v. Werther. 
  
(No. 1928.) Ministerial-Erklärung über die Erneuerung der mit der Kurfürstlich Hessischen 
Regierung bestehenden Militair-Durchmarsch= und Etappen-Konvention. 
Vom 30. März 1838. 
N die zwischen der Königlich Preußischen und der Kurfürstlich Hestst- 
schen Regierung im Jahre 1833. erneuert abgeschlossene Militair-Durchmarsch= 
und Etappen-Konvemion, der in ihrem 52sten Arrikel enthaltenen Bestimmung 
zufolge, mit dem 1. Oktober 1837. abgelaufen ist, so sind die beiderseitigen Re- 
gierungen übereingekommen, die vorgedachte Konvention in allen ihren Punkten 
dergestalt zu erneuern, daß 
1) dieselbe weiter bis zum 1. Oktober 1846. in Kraft bleiben soll, jedoch 
mit der Modifkation, daß 
2) von Königlich Preußischer Seite die Benutzung der im Isten Areikel 
vorbehaltenen, von Heiligenstadt über Witzenhausen und Kassel nach 
Warburg führenden Militairstraße nur in außerordentlichen Fallen an- 
geordnet, und eine jede solche Benutzung vierzehn Tage vor ihrem 
Eintritte dem Kurfürstlich Hessischen Ministerium angekündigt, 
3) den Ortschaften, welche der im 2t6en Artikel mehrerwähnter Konven- 
tion angeführte Bezirk umfaße, die Gemeinde Bensen zugezählt, und 
4) die gleichfalls in diesem Artikel gedachte Entfernung von Coppenbrügge 
nach Oldendorf auf vier Meilen festgesetzt wird. 
Hierüber ist Königlich Preußischer Seits gegenwärtige Ministerial-Erklä- 
rung auögefertigt und solche mit dem Königlichen Instegel versehen worden. 
Berlin, den 30. März 1838. 
t-- - .- (L. 8.) 
Koͤniglich Preußisches Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten. 
Frh. v. Werther. 
  
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