Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

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11) von den Bauern und Kossäthen zu Letschin; die Hausleute und andere 
Einwohner daselbst müssen die Abgabe gleich Fremden ennrichten; 
12) von Allem, was Personen adligen Standes, Königliche Beamte und 
Prediger von ihrem Zuwachse zum feilen Verkaufe verfahren, wenn der 
gehörige Nachweis darüber durch Atteste geführt wird; 
13) von allen anderen Reisenden in Chaisen oder anderen Reisewagen, wenn 
sie mit eigenem Gespann fahren; fahren sie mir fremden Pferden, müs- 
sen sie von jedem Pferde 6 Pfennige, wie es oben bestimmt ist, ent- 
richten. 
Gegeben Berlin, den 24. Februar 1839. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Graf v. Alvensleben. 
  
(No. 1983.) Allerhöchste Kabinersorder vom 3. März 1839. wegen Verleihung der revidir- 
ten Städteordnung vom 17. März 1831. an die Stadt Wongrowiec im 
Großherzogehum Posen. 
A# Ihren Bericht vom 31. Dezember v. J. will Ich der Stadt Wongro- 
wiec, dem Wunsche derselben gemaß, die revidirte Städteordnung vom 17 März 
1831. verleihen, und ermächtige Sie, den Ober-Präsidenten der Provinz Posen 
mit deren Einführung zu beauftragen. 
Berlin, den 3. März 1839. # · 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staatsminister von Rochow. 
  
(No. 1984.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 5. März 1839., die Ausprägung von Doppel- 
Thalern oder 31-Guldenstücken als Vereinsmünze betreffend. 
A# Ihren Bericht vom 25. v. M. weise Ich Sie in Folge der in der Münz- 
konvemion vom 30. Juli v. J. (Nr. 2. der Gesetzsammlung von 1839.) verein- 
barten Bestimmungen hierdurch an, den auf Preußen treffenden Antheil an den, 
als Vereinsmünze in Umlauf zu setzenden Einsiebentheilmarkstücken, in der hiesi- 
gen Münzstatte ausprägen zu lassen, und bestimme in Ergänzung des Münzge- 
setzes vom 30. September 1821., daß diese Einssebentheilmarkstücke oder Dop- 
pelthaler als gesetzliche Landcssilbermünze überall bei den öffentlichen Kassen so- 
wohl, als im gemeinen und Handelsverkehr zum Werthe von Zwei Thalern 
Silberkourant angenommen uud ausgegeben werden. Zu eben diesem Werthe 
sollen
	        
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