Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

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beiderseiligen  Landen  Krast  und  Wirksamkeit  erhalten  und  öffentlich  bekannt  gemacht
  werden.
So  geschehen  Berlin,  den  25.  Januar  1839.
(L.  S.)

Königlich  Preußisches  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Frh.  v.  Werther.

Wrrseezene  Erkldrung  wird,  nachdem  sie  gegen  eine  übereinstimmende  Erkldrung

  des  Herzoglich  Braunschweigischen  Staatsministeriums  vom  25.  Februar

d.  J.  ausgewechselt  worden,  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntmiß  gebracht.
Berlin,  den  4.  April  1839.

Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Frh.  v.  Werther.

 

(No.  1924  -  1995.)  (No.  1995.)