Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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(Nr. 3253.) Privilegium wegen Emission von 1,300,000 Rcthlr. Priorikts-Obligationen der 
Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft. Vom 11. März 1850. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft in den General- 
Versammlungen vom 11. Oktober und 29. November 1849. nach Inhalt des 
Uns vorgelegten notariellen Protokolls beschlossen hat, #ur Fertigstellung der 
Bahn und Vervollständigung der Betriebsmittel ihr Anlagekapital, außer den be- 
reits durch Unsere Privilegien vom 2. Oktober 1848. (Gesetz-Sammlung für 
1848. S. 315 ff.) und 28. Juli 1849. (Gesetz-Sammlung für 1849. S. 339 f.) 
genehmigten Prioritäts-Anleihen von resp. 800,000 Rehlr. und 300,000 Rthlr., 
noch ferner um 1,300,000 Rthlr. vermittelst Ausgabe von Prioritäls-Obligationen 
in Appoints von 100 Rthlr. zu vermehren, so wollen Wir, in Berücksichtigung 
der Gemeinnützigkeit des Unternehmens, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes 
vom 17. Juni 1833. und der 96. 20. und 71. des Gesellschafts-Statuts vom 
42. Juli 1844. (GesetzSammlung für 1844. S. 315 ff.), durch gegenwärtiges 
Piivilegium zu dieser ferneren Erhöhung des Anlagekapitals, so wie zur Emis- 
sion der gedachten 1,300,000 Rthlr. Prioritäts-Obligarionen, Unsere Genehmi- 
gung unter den nachfolgenden Bedingungen hiedurch ertheilen. 
F. 1. 
Das Gesellschafts-Kapital der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft, 
welches bis jetzt aus 4,000,000 Rthlr. Stammaktien und 1,100,000 Rethlr. 
Prioritats-Obligationen bestehr, soll zum Zwecke der gänzlichen Vollendung der 
Bahn und zur vollständigen Ausrüstung derselben mit allen für einen starken 
Betrieb nothwendigen Einrichtungen und Betriebsmitteln durch Ausgabe von 
13,000 Stück Prioritäts-Obligationen II. Serie (zum Betrage von 100 Rcthlr. 
für jede) um 1,300,000 Rthlr. erhöhet werden. 
§. 2. 
Die zu emittirenden Obligationen werden nach dem sub Litt. A. beige- 
fügten Schema mit fortlaufenden Nummern stempelfrei ausgefertigt. Die erste 
„Serie der Zinskupons wird nach dem sub Litt. B. angeschlossenen Schema für 
ehn Jahre den Obligationen beigegeben und nach jedesmaligem Ablauf einer 
ist von zehn Jahren durch eine neue Serie ersetzt. eder Serie von 
Sinskupons wird eine Anweisung zum Empfang der folgenden Serie beigege- 
ben. Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium abgedruckt. 
g. 3. 
Die Prioritaͤts-Obligationen werden mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich ver- 
zins und die Zinsen in halbjaͤhrigen Raten postnumerando am 1. Juli und 
. Januar von der Gesellschaftskasse in Elberfeld, so wie von den durch die 
Direktion in oͤffentlichen Blaͤttern namhaft zu machenden Bankiers ausbegals. 
(Nr. 3253.) Zin- 
 
	        
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