Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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den  Notars  verbrannt  und  eine  Anzeige  daruͤber  durch  oͤffentliche  Blaͤtter  bekannt
  gemacht.

g.  10.

Oiejenigen  Mioritäts=  Obligationen,  welche  ausgelooset  und  gekündigt
sind,  und  welsche  ungeachtet  der  Brkanmemachun  in  öffentlichen  Blättern  nccht
rechtzeitig  zur  Realisation  eingehen,  werden  wchrend  der  nächsten  zehn  Jahre
von  der  Direktion  der  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn=  Gesellschaft  alljährlich
einmal  öffentlich  aufgerufen.  Gehen  sie  aber  dessen  ungeachtet  nicht  spätestens
binnen  Jahresfrist  nach  dem  letzten  öffentlichen  Aufruf  zur  Realisation  ein,  so
erlischt  jeder  Anspruch  aus  denselben  an  das  Gesellshafts=  Vermogen,  was
unter  Angabe  der  Nummern  der  werthlos  gewordenen  Prioritäts-Obligationen
von  der  Direktion  öffentlich  bekannt  gemacht  wird.  Odgleich  also  aus  dergleichen
  Prioritäts  -Obligationen  keinerlei  Verpflichtungen  für  die  Gesellschaft
in  späterer  Zeit  abgeleitet  werden  können,  so  steht  doch  der  General-Versammlung
  frei,  die  gänzliche  oder  theilweise  Realisirung  derselben  aus  Billigkeits-Rücksichten
  zu  beschließen.
.11.

Die  in  vorstehenden  Paragraphen  vorgeschriebenen  oͤffentlichen  Bekanntmachungen
  erfolgen:  in  zwei  Berliner,  in  einer  Koͤlner,  in  einer  Barmer  und
in  einer  Elberfelder  Zeitung.

S.  12.

Den  Inhabern  von  Prioriäts-Obligasionen  steht  der  Zutritt  zu  den
General-Versammlungen  offen;  jedoch  haben  sie  als  solche  nicht  das  Recht,
sich  an  den  Verhandlungen  oder  Absiimmungen  zu  betheiligen.

Zu  Urkund  dieses  haben  Wir  das  gegenwartige  landesherrliche  Privilegium
  Allerhöchsteigenhändig  vollzogen  und  unter  Unserem  Königlichen  Insiegel
ausfertigen  lassen,  ohne  jedoch  dadurch  den  Inhabern  der  Obligationen  in  Ansehung
  ihrer  Befriedigung  eine  Gewährleistung  von  Seiten  des  Staats  zu  geben
  oder  Rechten  Dritter  zu  prcjudiziren.

Gegeben  Charlottenburg,  den  11.  März  1850.

(L.  S.)  Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Rabe.

 

Schema.