Sachregister. 1850.
Eisenbahnen (Forts.)
Eisenbahnen (Forts.)
1,500,000 Rthlr. die Garantie des Staats und
zwar zum Satze von 3 Prozent bewilligt. (G. v.
28. Febr. 50.) 76. — Abänderungen des Staluts
deren Aktiengesellschaft vom 8. Janr. 1817. durch
den mit derselben unterm 20. Septbr. 1819. seitens
des Staats abgreschlossenen Vertrag. (Allerh. Best.
Urk. v. 4. März 50. nebst Vertrag.) 151. 157—
402. — um in Rücksicht auf die eingetretenen un-
günstigen Zeltverhältnisse der Gesellschaft eine, die
Fortsetzung und Ausführung ihres Unternehmens
erleichternde Unterstützung zu gewähren, übernimmt
der Staat, den Aktionalren gegenüber, elne Zins-
garantie zum Sape ven 3“ Prozent für das statu-
tenmäßlg eine Million zweimal hunderttausend
Thaler betragende Aktienkapital. (s. 1. des Ver-
trages) 158. — sellte auf Grund des §. 20. des
Statuts eine weitere Ausgabe ven 3000 Stück
Stammaklten ersolgen, so soll die Staatsgarantie
ron 3# Prozent auch auf blese drelmal hundert-
tausend Thaler Anwendung finden. (ebend. §. 1.)
158. — die Gesellschaft überläht dem Staate für
ihre Rechnung und in ihrem Auftrage sowol dle
weitere Ausführung des Baues der Bahn nebst
allem Zubehör, als nach vollendetem Bau für immer
die Verwaltung und den Betrieb des ganzen Un-
ternehmens ohne jede weitere Beschränkung, als in
diesem Vertrage selbst näher bestlmmt ist. (. 2.)
158. — Bildung von Dividenden aus dem Rein-
ertrage des Unternehmens und Zuschuß von Seiten
des Staals, wenn solche für jede Aktie zu 100
Rthlr. nicht 37 Rthlr. ergeben sollte. (s. 4.) 158. f.
— Theilnahme des Staats an dem ÜUberschusse,
wenn der Relnertrag sich auf mehr als 3x# Prozent
des Aktienkapltals beläuft. (s. 6.) 159. — Verfah-
ren bel Auslosung der Aklien nach dem Nennwerthe.
(§. 7.) 159. f. — sobald sämmtliche Alktien vom
Staate erworben sind, wird die Bahn und das Be-
triebsmaterial nebst dem gesammten Zubehör, dem
Reservesonds und sämmtlichen Aktirls und Passivis
Elgenthum des Staats, sofern derselbe solches nicht
früher auf anderem Wege erwerben sellte. (§. 8.)
100. — zur Ausführung des Baues der Bahn,
sowie zur demnächstigen Verwallung und zum Be-
triebe des Unternehmens wird eine gemeinsame
Behörde, unter dem Namen: „Königliche Direktlen
der Aachen-Düsseldorf. Ruhrorter Elsenkahn“, welche
ihren Sitz in Nachen nimmt, eingesetzt. (§. 9. des
Vertrages u. A. E. v. 4. März 50.) 160. 102.—
zur Wahrnehmung der Rechte und Interessen der
Gesellschaft wird für letztere eine Deputation von
fünf Mltgliedern und eben so viel Stellvertretern
gebildet. (S. 10 — 12.) 160. 161. — Aufnahme
einer Prioritäts = Anleihe, wenn das Aktienkapital
zur vollständigen Herstellung und Ausrüstung der
Bahn nicht ausrescht. (s. 13.) 161. f. — dem
Staate bleikt das Recht verbehalten, gegen Erstat-
tung des Nominalwerths sämmtlicher Aklien zu je-
der Zelt, nach vorgängiger öffentlich bekannt zu
machender sechsmonatlicher Kündigungsfrist elnzu-
lösen und darurch das Eigenthum der Bahn zu
erwerben. (s. 14.) 162. — Aufnahme einer An-
leihe von 612,000 Rthlr. gegen Ausstellung und
Emisston vier und ein halb prozentiger, auf den
Inhaber lautender Prierltäts-HObligationen, behufs
vollständiger Ausführung und Ausrüstung der Bahn.
(Privll. v. 16. Novbr. 50.) 563—507. — allmä-
lige Tilgung derselben rurch den dafür gebildeten
Fonds, im Wege der Ausloofung. (ebend. §. 5.)
501. — Erhöhung des Anlagekapitals mit 3000
Stück Stammaktien zu 100 Rthlr., im Betrage von
300,000 Rthlr. (Genehmigungs-Urk. v. 16. Nosbr.
50.) 508. — für die Zinsen dieser Aktien zum
Satze von 38 Prozent wird die Garantle des Slaats
bewilligt. (ebend.) 508.
6) Düsseldorf-Elberfelder, Aufnahme eines
—
Darlehns von 400,000 NRthlr. gegen fuͤnfprozentige
Prlorltäts-Obligatienen IIter Serie, in Stelle der
nach der Genthmigungs-Urkunde vom 9. Jull 1817.
kreirten Stammaltien im Betrage von 372,200
Rthlr. (Prioll. v. 11. Septbr. 50.) 400—407. —
letztere werden unter Aushebung des Statut-Nach-
trags v. 9. Juli 1817., vernichtek, und erstere, auf
den Inhaber lautend, mit Zirskoupons zu 5 Pro-
zent ausgegeben. (ebend. §. 1—3. 11.) 400. f. 403.
— diese Obligatlonen haben für Kapltal und Zl#—.
sen das Vorzugsrecht vor den Stammaktien. (S. 4.)
101. — Amortisation derselben aus dem dafür be-
stimmten Fonds, nach Ablauf der ersten fünf Jahre,
im Wege der Verloofung. (S. ö.) 401. — in wel-
chen Fällen dle Inhaber der Obllgatlenen ihre Ka-
pitalien ohne Weiteres, in anderen auf Kündigung,
zurücksordern können. (s. 7.) 402.
Aachen = Düsselvorfer, deren konzesslonirten
Aktiengesellschaft wird für die Zinsen des Aktien-
kapitals im Neminalbetrage von 4,000,000 Rthlr.
die Garantie des Staats und zwar zum Sate von
3# Prozent bewilligt. (G. v. 23. Febr. 50.) 760. —
Abänderungen des Staluls für deren Aktiengesell-
schaft v. 21. Aug. 1816. durch den mit derselben
unterm 20. Septbr. 1819. seltens des Staats ab-
ge-