Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Sachregister. 1850. 
Eisenbahnen (Forts.) 
Eisenbahnen (Forts.) 
1,500,000 Rthlr. die Garantie des Staats und 
zwar zum Satze von 3 Prozent bewilligt. (G. v. 
28. Febr. 50.) 76. — Abänderungen des Staluts 
deren Aktiengesellschaft vom 8. Janr. 1817. durch 
den mit derselben unterm 20. Septbr. 1819. seitens 
des Staats abgreschlossenen Vertrag. (Allerh. Best. 
Urk. v. 4. März 50. nebst Vertrag.) 151. 157— 
402. — um in Rücksicht auf die eingetretenen un- 
günstigen Zeltverhältnisse der Gesellschaft eine, die 
Fortsetzung und Ausführung ihres Unternehmens 
erleichternde Unterstützung zu gewähren, übernimmt 
der Staat, den Aktionalren gegenüber, elne Zins- 
garantie zum Sape ven 3“ Prozent für das statu- 
tenmäßlg eine Million zweimal hunderttausend 
Thaler betragende Aktienkapital. (s. 1. des Ver- 
trages) 158. — sellte auf Grund des §. 20. des 
Statuts eine weitere Ausgabe ven 3000 Stück 
Stammaklten ersolgen, so soll die Staatsgarantie 
ron 3# Prozent auch auf blese drelmal hundert- 
tausend Thaler Anwendung finden. (ebend. §. 1.) 
158. — die Gesellschaft überläht dem Staate für 
ihre Rechnung und in ihrem Auftrage sowol dle 
weitere Ausführung des Baues der Bahn nebst 
allem Zubehör, als nach vollendetem Bau für immer 
die Verwaltung und den Betrieb des ganzen Un- 
ternehmens ohne jede weitere Beschränkung, als in 
diesem Vertrage selbst näher bestlmmt ist. (. 2.) 
158. — Bildung von Dividenden aus dem Rein- 
ertrage des Unternehmens und Zuschuß von Seiten 
des Staals, wenn solche für jede Aktie zu 100 
Rthlr. nicht 37 Rthlr. ergeben sollte. (s. 4.) 158. f. 
— Theilnahme des Staats an dem ÜUberschusse, 
wenn der Relnertrag sich auf mehr als 3x# Prozent 
des Aktienkapltals beläuft. (s. 6.) 159. — Verfah- 
ren bel Auslosung der Aklien nach dem Nennwerthe. 
(§. 7.) 159. f. — sobald sämmtliche Alktien vom 
Staate erworben sind, wird die Bahn und das Be- 
triebsmaterial nebst dem gesammten Zubehör, dem 
Reservesonds und sämmtlichen Aktirls und Passivis 
Elgenthum des Staats, sofern derselbe solches nicht 
früher auf anderem Wege erwerben sellte. (§. 8.) 
100. — zur Ausführung des Baues der Bahn, 
sowie zur demnächstigen Verwallung und zum Be- 
triebe des Unternehmens wird eine gemeinsame 
Behörde, unter dem Namen: „Königliche Direktlen 
der Aachen-Düsseldorf. Ruhrorter Elsenkahn“, welche 
ihren Sitz in Nachen nimmt, eingesetzt. (§. 9. des 
Vertrages u. A. E. v. 4. März 50.) 160. 102.— 
zur Wahrnehmung der Rechte und Interessen der 
Gesellschaft wird für letztere eine Deputation von 
fünf Mltgliedern und eben so viel Stellvertretern 
gebildet. (S. 10 — 12.) 160. 161. — Aufnahme 
einer Prioritäts = Anleihe, wenn das Aktienkapital 
zur vollständigen Herstellung und Ausrüstung der 
Bahn nicht ausrescht. (s. 13.) 161. f. — dem 
Staate bleikt das Recht verbehalten, gegen Erstat- 
tung des Nominalwerths sämmtlicher Aklien zu je- 
der Zelt, nach vorgängiger öffentlich bekannt zu 
machender sechsmonatlicher Kündigungsfrist elnzu- 
lösen und darurch das Eigenthum der Bahn zu 
erwerben. (s. 14.) 162. — Aufnahme einer An- 
leihe von 612,000 Rthlr. gegen Ausstellung und 
Emisston vier und ein halb prozentiger, auf den 
Inhaber lautender Prierltäts-HObligationen, behufs 
vollständiger Ausführung und Ausrüstung der Bahn. 
(Privll. v. 16. Novbr. 50.) 563—507. — allmä- 
lige Tilgung derselben rurch den dafür gebildeten 
Fonds, im Wege der Ausloofung. (ebend. §. 5.) 
501. — Erhöhung des Anlagekapitals mit 3000 
Stück Stammaktien zu 100 Rthlr., im Betrage von 
300,000 Rthlr. (Genehmigungs-Urk. v. 16. Nosbr. 
50.) 508. — für die Zinsen dieser Aktien zum 
Satze von 38 Prozent wird die Garantle des Slaats 
bewilligt. (ebend.) 508. 
6) Düsseldorf-Elberfelder, Aufnahme eines 
— 
Darlehns von 400,000 NRthlr. gegen fuͤnfprozentige 
Prlorltäts-Obligatienen IIter Serie, in Stelle der 
nach der Genthmigungs-Urkunde vom 9. Jull 1817. 
kreirten Stammaltien im Betrage von 372,200 
Rthlr. (Prioll. v. 11. Septbr. 50.) 400—407. — 
letztere werden unter Aushebung des Statut-Nach- 
trags v. 9. Juli 1817., vernichtek, und erstere, auf 
den Inhaber lautend, mit Zirskoupons zu 5 Pro- 
zent ausgegeben. (ebend. §. 1—3. 11.) 400. f. 403. 
— diese Obligatlonen haben für Kapltal und Zl#—. 
sen das Vorzugsrecht vor den Stammaktien. (S. 4.) 
101. — Amortisation derselben aus dem dafür be- 
stimmten Fonds, nach Ablauf der ersten fünf Jahre, 
im Wege der Verloofung. (S. ö.) 401. — in wel- 
chen Fällen dle Inhaber der Obllgatlenen ihre Ka- 
pitalien ohne Weiteres, in anderen auf Kündigung, 
zurücksordern können. (s. 7.) 402. 
Aachen = Düsselvorfer, deren konzesslonirten 
Aktiengesellschaft wird für die Zinsen des Aktien- 
kapitals im Neminalbetrage von 4,000,000 Rthlr. 
die Garantie des Staats und zwar zum Sate von 
3# Prozent bewilligt. (G. v. 23. Febr. 50.) 760. — 
Abänderungen des Staluls für deren Aktiengesell- 
schaft v. 21. Aug. 1816. durch den mit derselben 
unterm 20. Septbr. 1819. seltens des Staats ab- 
ge-
	        
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